TCK-Artikel 125 bestraft „jeden, der eine konkrete Handlung oder Tatsache unterstellt, die die Ehre, Würde und das Ansehen einer Person verletzen könnte, oder die Ehre, Würde und das Ansehen einer Person durch einen Fluch angreift“, als Beleidigung.
Strafen
- Art.125/1 (Basisfall): 3 Monate bis 2 Jahre Haft oder Geldstrafe.
- Art.125/2 qualifizierte Situationen:
- Für seine Pflicht gegenüber einem Amtsträger.
- Für die Erklärung, Änderung und den Versuch, religiöse, politische, soziale, philosophische Überzeugungen, Gedanken und Meinungen zu verbreiten und für das Handeln in Übereinstimmung mit den Geboten und Verboten der Religion, der er angehört.
- Über die Werte sprechen, die entsprechend der Religion, der die Person angehört, als heilig gelten. → Die Untergrenze der Strafe darf nicht weniger als 1 Jahr betragen.
- Art. 125/3 Publizität: Wenn die Tat öffentlich begangen wird, erhöht sich die Strafe um 1/6.
- Art.125/4 durch Presse und Veröffentlichung: Es gilt als öffentlich begangen.
Im Angesicht / In Abwesenheit / Öffentlich
- Von Angesicht zu Angesicht: Sagen Sie es nicht direkt im Beisein des Opfers.
- In seiner/ihrer Abwesenheit: Sagen Sie es nicht in Anwesenheit des Opfers; Das Erfordernis, einen Konflikt mit mindestens drei Personen zu führen (Art. 125/1 Satz 2).
- Öffentlich: Möglichkeit, eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu erreichen (soziale Medien, öffentliche Plattform).
Beleidigung in den sozialen Medien
- Offene Beiträge auf Twitter-, Instagram- und Facebook-Konten sind öffentlich
- Das Teilen in offenen Gruppen gilt als öffentlich.
- Bei 3+ Followern in geschlossenen/privaten Accounts kann es zu einer „Verarbeitung unter Vorbehalt“ kommen.
- IP- und Benutzernamenerkennung anonymer Konten.
„Recht auf Kritik“ (AY Art. 26, EMRK Art. 10)
Im Rahmen der Meinungsfreiheit stehen das öffentliche Recht auf Information und die Freiheit der Kritik zur Verfügung. Der Oberste Gerichtshof und das Verfassungsgericht ziehen die Grenze der Beleidigungskritik anhand folgender Kriterien:
- Enthält der Diskurs eine konkrete Tatsache oder Meinung?
- Gibt es einen Zweck im öffentlichen Interesse?
- Wird übermäßige/abfällige Sprache verwendet?
- Ist das Opfer eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens?
18. CD des Obersten Gerichtshofs und das Verfassungsgericht – etablierter Ansatz
18. CD und Verfassungsgericht akzeptieren, dass die Grenze zwischen „schwerer Kritik“ und „Beleidigung“ sorgfältig gezogen werden muss, dass Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Politiker, Journalisten, Künstler) eine erhöhte Duldungspflicht haben, ein persönlicher Angriff auf ihr Privatleben jedoch nicht in diesen Rahmen fällt.
Beschwerdeverpflichtung
- Der Straftatbestand der Beleidigung richtet sich in der Regel nach der Anzeige (6 Monate).
- Die Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Pflicht wird von Amts wegen strafrechtlich verfolgt
Kompromiss
Das Verbrechen der Beleidigung (Art. 125/1, Art. 125/3) gehört zu den Straftaten, die in den Bereich der Versöhnung fallen. Wenn zwischen dem Angeklagten und dem Opfer ein Kompromiss erzielt wird, wird das Verfahren abgewiesen.
Was das Opfer tun sollte
Beleidigungsdateien verbreiten sich mit der Geschwindigkeit der sozialen Medien; Anwalt für IT- und Strafrecht kann schnell handeln.