TTK-Artikel 54-63 regeln unlauteren Wettbewerb. Es handelt sich um einen umfassenderen Schutzbereich, der sich von Markenverletzungen unterscheidet.
Arten des unlauteren Wettbewerbs
- Irreführende Werbung
- Vergleichende Werbung (irreführend)
- Verwendung eines falschen Titels/einer falschen Marke
- Zeichen, die Verwirrung stiften
- Mitarbeiter erhält Informationen von einem Konkurrenten
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Boykott Anreiz
- Verhinderung der Unternehmensgründung
Fälle
- Feststellungsklage
- Ausschlussklage (Fortsetzungsverhinderung)
- Rückerstattung
- Materielle und immatrikulierte Entschädigung
- Verkündung des Urteils
Dauer
- 1 Jahr vor dem Studium
- In jedem Fall 3 Jahre
Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- TTK Artikel 62: Vorsätzlich unlauterer Wettbewerb
- 3 Monate - 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Je nach Beschwerde
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD geht davon aus, dass die „Ehrlichkeitsregel“ bei unlauterem Wettbewerb von wesentlicher Bedeutung ist und dass jedes Verhalten, das dem normalen Ablauf des Geschäftslebens zuwiderläuft, als unlauterer Wettbewerb angesehen werden kann.
Typische Szenarien
- Mitarbeiter wechselt zu einem Konkurrenten und erstellt eine Kundenliste
- Wenn die „billigste“ Behauptung unrealistisch ist
- Verleumdung des Wettbewerber
- Spoofing der Produktionsmethode
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