Konkordat ist für den Schuldner (in der Regel ein Unternehmen) in finanziellen Schwierigkeiten eine Möglichkeit, den Bankrott zu vermeiden und seine Schulden umzustrukturieren. Mit dem Gesetz Nr. 7101 wurde der Konkurs gestärkt statt aufgeschoben.
Arten
- Ordentliches Konkordat: Teilzahlung/Aufschub von Schulden
- Konkordat mit Vermögensverzicht: Überlassung aller Vermögenswerte an die Gläubiger
- Konkordat innerhalb des Konkurses: Konkurs. Nachher
Verfahren
- Schuldner, Antrag beim Handelsgericht erster Instanz (Antrag auf einstweilige Stundung)
- Vorübergehende Stundung (3 Monate + 2 Monate)
- Endgültige Stundung (1 Jahr + 6 Monate + 6 Monate)
- Das Konkordatprojekt wird den Gläubigern vorgelegt
- Abstimmung in der Gläubigerversammlung (2/3 + Forderung halb)
- Gerichtliche Bestätigungsentscheidung
- Umsetzung
Vorteile (für den Schuldner)
- Einstellung des Vollstreckungsverfahrens
- Das Unternehmen setzt seine Aktivitäten fort
- Strukturierter Zahlungsplan
Ernennung eines Kommissars
Das Gericht ernennt einen Konkordatkommissar. Der Kommissar prüft den Schuldner und informiert die Gläubiger.
23. HD und 19. HD des Obersten Gerichtshofs
23. HD geht davon aus, dass das Konkordatum ein Rettungsinstrument für den „gutgläubigen Schuldner“ ist und dass die Nachfrist aufgehoben werden sollte, wenn eine böswillige Nutzung (Warenschmuggel, gefälschte Gläubiger) festgestellt wird.
Verwalten Sie den Antragsprozess mit dem Konkordatumsanwalt.