Insolvenz ist die Liquidation des Vermögens des Handelsschuldners und die Verteilung an die Gläubiger. EBL Artikel 156 ff.
Diejenigen, die Insolvenz beantragen können
- Gläubiger (50.000 TL+ Gläubiger)
- Schuldner selbst (gesetzliche Verpflichtung: TTK Artikel 376)
- Staatsanwalt (öffentliches Interesse)
Gründe für die Insolvenz
- Schulden Überschreitung des Vermögens (Insolvenz)
- Nichtzahlung fälliger Schulden
- Ablehnung/Nichtgenehmigung des Konkordats
Vorgang
- Beglaubigungsantrag beim Handelsgericht erster Instanz
- Depotentscheidung: Wird die Forderung innerhalb von 7 Tagen beglichen, wird der Konkurs angemeldet
- Andernfalls wird Insolvenz angemeldet.
- bezahlt, der Konkursbeschluss
- Die Konkursmasse besteht aus
- Gläubigerverzeichnis
- Verwertung des Vermögens (Vollstreckung)
- Auftragstabelle + Verteilung
Direktkonkurs (Art. 177)
Der Direktkonkurs kann ohne Vollstreckungsverfahren beantragt werden. Bedingungen: Händler, Schmuggel, Betrugsverdacht usw.
Oberster Gerichtshof 23. HD
23. HD akzeptiert, dass ein Insolvenzantrag ein „letzter Ausweg“ ist, dass andere Methoden ausprobiert werden sollten, um die Forderung einzutreiben, und dass ein bösgläubiger Insolvenzantrag zu einer Entschädigung führen kann.
Konkursfolgen
- Alle Vollstreckungsverfahren werden eingestellt
- Die Vermögenswerte gehen auf den Tisch
- Der Schuldner verliert die Verfügungsgewalt
- Das Ergebnis der Verträge ist Tisch.
Insolvenz-/Wirtschaftsanwalt wird der Verwaltung empfohlen.