Das Verbrechen der Verleumdung liegt vor, wenn eine Person eine Person einer rechtswidrigen Handlung beschuldigt, obwohl sie weiß, dass sie diese nicht begangen hat, indem sie diese den zuständigen Behörden oder über die Presse und Veröffentlichungen meldet. Dies ist in Artikel 267 des TCK geregelt.
Elemente der Kriminalität
- Anzeige oder Beschwerde bei den zuständigen Behörden (Staatsanwaltschaft, Strafverfolgung, Verwaltungsbehörde) oder Erklärung durch Presse
- Vorwurf einer rechtswidrigen Handlung
- Wissen, dass die Behauptung unbegründet ist (Vorsatz)
- Antrag auf Einleitung einer Untersuchung/Strafverfolgung oder Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen
Strafe
Grundstrafmaß: 1 bis 4 Jahre Haft.
Qualifizierte Umstände (TCK Art. 267/2-9)
- Fälschung strafrechtlicher Beweise: Strafe um die Hälfte erhöht
- Wenn das Opfer einem Verfahren unterzogen wird, das eine schwere Strafe oder eine Verwaltungssanktion erfordert: Die Strafe wird erhöht
- Inhaftierung oder Verhaftung des Opfers: Verschärft die Strafe
- Wenn das Urteil rechtskräftig ist: Gefängnis bis zu 20 Jahre
- Das Opfer wird genau aus diesem Grund bestraft: Sogar eine lebenslange Haftstrafe kann in Frage kommen
Effektives Bedauern (TCK-Artikel 269)
Wenn die Person, die die Verleumdung begeht, auf die Anschuldigung verzichtet und die Wahrheit preisgibt, bevor die Untersuchung der Verleumdung beginnt, kann die Strafe um 5/6 reduziert werden.
Rechte der freigesprochenen Person
- Strafverfahren: Strafanzeige gegen den Verleumder
- Schadensersatzklage: Materieller und immaterieller Schaden (TBK Artikel 49)
- CMK-Artikel 141: Ungerechtfertigte Haft-/Verhaftungsentschädigung (gegen den Staat)
Ansatz der 4. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs
Zuständiges Gericht
Je nach Art der Bestrafung: Erste Instanz/Oberster Strafgerichtshof.
Wenn Sie durch Verleumdung geschädigt wurden, wenden Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht.