Vorsorgliche Beschlagnahme ist die Beschlagnahme von Eigentum durch Gerichtsbeschluss, noch bevor das Gerichtsverfahren/Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, wenn der Schuldner des Eigentumsdiebstahls verdächtigt wird. EBL Art. 257.
Bedingungen
- Geldforderung (fällig)
- Verdacht/Vermutung des Warenschmuggels
- „ungefährer Beweis“ mit schriftlichem Dokument
Verfahren
- Antrag an das Zivil-/Handelsgericht erster Instanz
- Gericht – Feststellung der Höhe von die Forderung 15 % Garantie
- Entscheidung (1-3 Tage)
- Vollstreckungsamt - sofortige Beschlagnahme
- Mitteilung an den Schuldner
Einspruch gegen die Entscheidung
- Der Schuldner kann innerhalb von 7 Tagen ab der Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben
- Das Gericht überprüft das Prinzip neu
Grundsatz Fall
- Der Gläubiger muss die Hauptklage/das Hauptverfahren innerhalb von 7 Tagen nach der vorläufigen Beschlagnahme einreichen
- Andernfalls wird die Maßnahme aufgehoben
Bürgschaftsschreiben
Der Schuldner kann die Beschlagnahme durch Vorlage eines Bankbürgschaftsschreibens aufheben.
Oberster Gerichtshof 19. HD
19. HD akzeptiert, dass die vorläufige Beschlagnahme eine „außergewöhnliche Maßnahme“ ist, dass der Verdacht des Eigentumsschmuggels durch konkrete Beweise gestützt werden muss und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.