İçeriğe geç
AC

Vorsorgliche Beschlagnahme (EBL-Artikel 257): Dringende Maßnahme

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 77 görüntülenme

Vorsorgliche Beschlagnahme ist die Beschlagnahme von Eigentum durch Gerichtsbeschluss, noch bevor das Gerichtsverfahren/Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird, wenn der Schuldner des Eigentumsdiebstahls verdächtigt wird. EBL Art. 257.

Bedingungen

  • Geldforderung (fällig)
  • Verdacht/Vermutung des Warenschmuggels
  • „ungefährer Beweis“ mit schriftlichem Dokument

Verfahren

  1. Antrag an das Zivil-/Handelsgericht erster Instanz
  2. Gericht – Feststellung der Höhe von die Forderung 15 % Garantie
  3. Entscheidung (1-3 Tage)
  4. Vollstreckungsamt - sofortige Beschlagnahme
  5. Mitteilung an den Schuldner

Einspruch gegen die Entscheidung

  • Der Schuldner kann innerhalb von 7 Tagen ab der Bekanntgabe der Entscheidung Einspruch erheben
  • Das Gericht überprüft das Prinzip neu

Grundsatz Fall

  • Der Gläubiger muss die Hauptklage/das Hauptverfahren innerhalb von 7 Tagen nach der vorläufigen Beschlagnahme einreichen
  • Andernfalls wird die Maßnahme aufgehoben

Bürgschaftsschreiben

Der Schuldner kann die Beschlagnahme durch Vorlage eines Bankbürgschaftsschreibens aufheben.

Oberster Gerichtshof 19. HD

19. HD akzeptiert, dass die vorläufige Beschlagnahme eine „außergewöhnliche Maßnahme“ ist, dass der Verdacht des Eigentumsschmuggels durch konkrete Beweise gestützt werden muss und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.

Kontaktieren Sie einen Vollstreckungsanwalt.

Telif bildirimi Bu içerik ve tüm bağlantılı soru-cevap metinleri 5846 sayılı FSEK kapsamında korunmaktadır. İzinsiz kopyalama, çoğaltma, yayımlama, yeniden işleme, toplu veri çekimi veya ticari kullanım yasaktır; ihlal halinde hukuki ve cezai yollara başvurulur.

Hukuki destek arıyorsanız

Bu konuda profesyonel hukuki destek için Aycan Ceylan Avukatlık Bürosu olarak yanınızdayız.

Görüşme Planla