TVK-Nr. 5901 Artikel 11: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für die Beantragung der allgemeinen Staatsbürgerschaft.
Allgemeine Staatsbürgerschaftsbedingungen
- Über 18 Jahre alt
- 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
- Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie beabsichtigen, sich in der Türkei niederzulassen
- Keine allgemeine Gesundheitsgefahr
- Geeignet für die allgemeine Moral Verhaltensweisen
- Ausreichendes türkisches Einkommen
- Einkommen, um den Lebensunterhalt in der Türkei zu sichern
- Kein Hindernis für die nationale Sicherheit sein
Prozess
- Online-Bewerbung beim Innenministerium
- Dokumente (Bescheinigung über den legalen Aufenthalt, Einkommen, Gesundheit, Register)
- Befragung/Untersuchung
- Inspektion (in der Regel 1-3 Jahr)
- Präsidentschaftsentscheidung
- Entscheidungsmitteilung
Türkischkenntnisse
- TÖMER oder ähnliches Zertifikat
- Mündliche Bewertung im Vorstellungsgespräch
- Umstritten (da es kein objektives Kriterium gibt)
Anerkennung durch das Ministerium
- Das Ministerium kann Ermessen ausüben, auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind erfüllt
- Ablehnung kann die Entscheidung treffen
- Die Begründung der „nationalen Sicherheit“ ist weit gefasst
Einspruch gegen die Ablehnungsentscheidung
- Verwaltungsgericht innerhalb von 60 Tagen
- Aussetzung der Vollstreckung
- Die Gründe für die Entscheidung müssen erläutert werden
Besondere Situation für Syrer
- Personen unter „vorübergehendem Schutz“ können einen allgemeinen Antrag stellen
- Administrativer Ermessensspielraum groß
- Gebildete und professionelle Menschen haben mehr Vorteile
Staatsrat 10. Kammer
10. Die Kammer akzeptiert, dass Entscheidungen über die Ablehnung der Staatsb��rgerschaft auf „objektiven Gründen“ beruhen müssen, dass bloße Behauptungen nicht ausreichen und dass durch Gerichtsentscheidung annullierte Staatsbürgerschaftsanträge neu bewertet werden können.
Staatsbürgerrechtsanwalt wird empfohlen.