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Beitritt zur Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaft mit Genehmigung des Ministeriums

1 Mayıs 2026 Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht 2 dk okuma 33 görüntülenme

TVK-Nr. 5901 Artikel 11: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für die Beantragung der allgemeinen Staatsbürgerschaft.

Allgemeine Staatsbürgerschaftsbedingungen

  • Über 18 Jahre alt
  • 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt
  • Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie beabsichtigen, sich in der Türkei niederzulassen
  • Keine allgemeine Gesundheitsgefahr
  • Geeignet für die allgemeine Moral Verhaltensweisen
  • Ausreichendes türkisches Einkommen
  • Einkommen, um den Lebensunterhalt in der Türkei zu sichern
  • Kein Hindernis für die nationale Sicherheit sein

Prozess

  1. Online-Bewerbung beim Innenministerium
  2. Dokumente (Bescheinigung über den legalen Aufenthalt, Einkommen, Gesundheit, Register)
  3. Befragung/Untersuchung
  4. Inspektion (in der Regel 1-3 Jahr)
  5. Präsidentschaftsentscheidung
  6. Entscheidungsmitteilung

Türkischkenntnisse

  • TÖMER oder ähnliches Zertifikat
  • Mündliche Bewertung im Vorstellungsgespräch
  • Umstritten (da es kein objektives Kriterium gibt)

Anerkennung durch das Ministerium

  • Das Ministerium kann Ermessen ausüben, auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind erfüllt
  • Ablehnung kann die Entscheidung treffen
  • Die Begründung der „nationalen Sicherheit“ ist weit gefasst

Einspruch gegen die Ablehnungsentscheidung

  • Verwaltungsgericht innerhalb von 60 Tagen
  • Aussetzung der Vollstreckung
  • Die Gründe für die Entscheidung müssen erläutert werden

Besondere Situation für Syrer

  • Personen unter „vorübergehendem Schutz“ können einen allgemeinen Antrag stellen
  • Administrativer Ermessensspielraum groß
  • Gebildete und professionelle Menschen haben mehr Vorteile

Staatsrat 10. Kammer

10. Die Kammer akzeptiert, dass Entscheidungen über die Ablehnung der Staatsb��rgerschaft auf „objektiven Gründen“ beruhen müssen, dass bloße Behauptungen nicht ausreichen und dass durch Gerichtsentscheidung annullierte Staatsbürgerschaftsanträge neu bewertet werden können.

Staatsbürgerrechtsanwalt wird empfohlen.

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