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Anspruchsfall (EBL Art. 96-99): Eigentumsrecht einer dritten Person

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 58 görüntülenme

Ein Pfandrechtanspruch besteht darin, dass das durch die Pfändung gepfändete Vermögen nicht tatsächlich dem Schuldner gehört3. Es wird mit der Behauptung eröffnet, dass es einer Person gehört. EBL-Artikel 96-99.

Prozess

  1. Während der Beschlagnahme erhebt der Dritte einen Anspruch auf Anspruch
  2. Statusakten des Vollstreckungsamts
  3. Das Vollstreckungsgericht beschließt, die Beschlagnahme innerhalb von 7 Tagen aufzuheben/fortzusetzen
  4. Keine Einigung → Berechtigungsfall in erster Instanz Gesetz

Dauer

  • 7 Tage ab Kenntnis des Pfandrechts
  • Bei Versäumung der Frist verfällt das Recht

Nachweis

  • Urkunde, Lizenz, Rechnung
  • Zeugenaussage
  • Verträge (Miete, Verkauf)
  • Bankunterlagen (wer bezahlt)

Oberster Gerichtshof 8. HD

8. HD akzeptiert, dass bei Eigentumsübertragungen zwischen Ehepartnern die „Vermutung der Absprache“ gilt und dass das innerhalb der Ehegemeinschaft erworbene Eigentum häufig als gemeinschaftlich betrachtet wird, die Beweislast jedoch bei der Person liegt, die die Leistung beantragt.

Typische Szenarien

  • Schulden des im Haus seines Vaters lebenden Sohnes
  • Im Namen des Unternehmens gekaufte, aber einzeln genutzte Güter
  • Mieterdinge (Eigentumseigentümer) Wenn der Schuldner ist verschuldet)

Entschädigung

20 % Entschädigung kann vom Gläubiger mit der Behauptung einer ungerechtfertigten Beschlagnahme (EBL Artikel 99) verlangt werden.

Versäumen Sie nicht die Frist mit dem Vollstreckungsanwalt.

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