TVK Nr. 5901: Möglichkeiten zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft.
Durch Geburt (TVK-Artikel 7)
- Kind, das von türkischen Eltern geboren wurde → türkischer Staatsbürger (überall)
- Staatenloses Kind, das in Türkiye geboren wurde → türkischer Staatsbürger
- Kind, das in Türkiye geboren wurde und die Staatsbürgerschaft nicht nachweisen konnte → türkischer Staatsbürger
Nachfolgend Erwerb
- Allgemeiner Antrag (Artikel 11): 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt
- Ausnahmsweise (Artikel 12): Investition, Dienstleistung
- Ehe (Artikel 16): Ehe mit einem türkischen Staatsbürger für 3 Jahre
- Adoption (Artikel 10): Kind eines türkischen Staatsbürgers erworben
- Wiedererlangung (Art. 13-15):Wer auf die Staatsbürgerschaft verzichtet
Doppelte Staatsbürgerschaft
- Die Türkei erlaubt
- Informationspflicht
- Einzelne Staatsbürgerschaftspflicht in einigen Positionen
Verlust der Staatsbürgerschaft
- Genehmigung zum Verlassen (Art. 25)
- Entzugsentscheidung (Art. 29)
- Entzug der Staatsbürgerschaft (Fälschung)
Staatenloser Status
- Wenn kein Staat die Staatsbürgerschaft anerkennt
- Besonderer Schutz durch LFIP
- „Staatsbürgerlicher Ausweis“ in der Türkei
Staatsrat 10. Kreis
10. Das Ministerium fordert, dass bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft „objektive Kriterien“ angewendet werden sollten und dass der Ermessensspielraum der Verwaltung keine Willkür darstellen sollte.
Staatsbürgerschaftsanwalt wird empfohlen.