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Verfolgung von Wechseln (EBL Artikel 167)

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 50 görüntülenme

Wechselspezifische Sendungsverfolgung ist eine besondere Schnellverfolgungsmethode für Schecks, Wechsel und Policen. EBL Art. 167-170/b.

Vorteile

  • 5-Tage-Zahlungsauftrag
  • Schnelle Beschlagnahme
  • Der Einspruch stoppt die Vollstreckung (in der Regel)
  • Der Einspruch gegen die Schuld ist begrenzt (die Gründe sind begrenzt)
  • Einspruch mit Unterschrift beim Vollstreckungsgericht

Bedingungen

  • Hinweis Devisen Es muss in der Art von (TTK Artikel 776 ff.) sein
  • Es muss fällig sein (im Scheck vorgelegt)
  • Es muss protestiert oder zurückgezogen werden

Einwände des Schuldners

  • Verweigerung der Unterschrift: Vollstreckungsgericht, Sachverständiger (5 Tage)
  • Einspruch gegen die Schuld: Eingeschränkte Gründe (Zahlung, Umtausch, Verjährung)
  • Einspruch der Behörde

Ergebnis der Ablehnung der Unterschrift

  • Wenn die Ablehnung wahr ist: Einstellung des Verfahrens + 20 % Entschädigung vom Gläubiger
  • Wenn sich herausstellt, dass sie falsch ist: 20 % Entschädigung vom Schuldner + Strafanzeige

Oberster Gerichtshof 12. HD

12. HD akzeptiert, dass es bei der Verfolgung von Devisen wesentlich ist, dass „das Ausstellungsdatum des Wechsels im Text des Wechsels angegeben werden sollte“ und dass im Falle eines Mangels sein Devisencharakter verloren geht und auf eine allgemeine Zwangsvollstreckung zurückgegriffen werden sollte.

Anwalt für Vollstreckungsrecht wird empfohlen.

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