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Enteignungsfall: Preisfestsetzung und Stornierung

10 Nisan 2026 Verwaltungs- und Steuerrecht 1 dk okuma 103 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Enteignungsgesetz Nr. 2942 regelt den Erwerb von Privateigentum durch die Verwaltung zum öffentlichen Nutzen.

Bedingungen der Enteignung

  • Entscheidung im öffentlichen Interesse (durch die Verwaltung)
  • Echte Gegenleistung (in bar oder in Raten)
  • Legal Verfahren

Prozess

  1. Entscheidung im öffentlichen Interesse
  2. Wertermittlung
  3. Benachrichtigung und Vergleichsangebot an den Eigentümer
  4. Vereinbarung → Übertragung der Eigentumsurkunde
  5. Nichteinigung → Wertermittlungsfall

Preisermittlungsfall

Die Verwaltung reicht eine Preisermittlung ein und Registrierungsfall vor dem Zivilgericht erster Instanz. Der tatsächliche Wert wird durch den Sachverständigen ermittelt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: Aufhebungsfall

Der Grundstückseigentümer kann innerhalb von 60 Tagen beim Verwaltungsgericht eine Aufhebungsklage einreichen, weil die Enteignungsentscheidung nicht im öffentlichen Interesse liegt oder auf Verfahrensunregelmäßigkeiten zurückzuführen ist.

Oberster Gerichtshof und Verfassungsgericht

AYM, Enteignung muss erfolgen den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ einhalten und betont, dass ein „fairer Preis“ gezahlt werden muss, andernfalls wird das Eigentumsrecht verletzt.

Eilenteignung

Für bestimmte öffentliche Dienstleistungen (Straße, Gesundheit, Verteidigung) kann eine dringende Enteignung vorgenommen werden; Das Honorar wird später entrichtet.

Anwalt für Verwaltungs-/Immobilienrecht empfohlen.

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