Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3518: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE EINRICHTUNG UND SCHLIESSUNG EINIGER FAKULTÄTEN UND INSTITUTE UND DIE ÄNDERUNG DER NAMEN EINIGER HOCHSCHULEN UND FAKULTÄTEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3518)
Zweck, Umfang, Umsetzungsrisiken und Fahrplan für die praktische Anwendung des Beschlusses Nr. 3518 über die Einrichtung und Schließung einiger Fakultäten und Institute sowie die Namensänderung einiger Hochschulen und Fakultäten (Entscheidungsnummer: 3518).
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 2827: GESETZ ÜBER BEVÖLKERUNGSPLANUNG
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3103: ZUM ZWECK DES BAUS DER ENERGIEÜBERTRAGUNGSLEITUNGEN WERDEN AUSDRÜCKLICHE INFORMATIONEN UND ROUTEN ANGEZEIGT. EINIGE VERBESSERTE IMMOBILIEN, DIE DEN GENANNTEN ROUTEN ENTSPRECHEN, WERDEN VON DER GENERALDIREKTION DER GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT TÜRKİYE ELEKTRİK DAĞITIM GEKAUFT. BESCHLUSS ÜBER SOFORTIGE Enteignung (BESCHLUSSNUMMER: 3103)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3519: Die Gründung und Schließung einiger Fakultäten, Institute und Hochschulen sowie die Änderung der Namen einiger Fakultäten unter dem Rektorat der Universität für Gesundheitswissenschaften, ÇOBANBEY-Medizin in Syrien (ÇOBANBEY/ALEPPO). BESCHLUSS ÜBER DIE GRÜNDUNG DER BERUFLICHEN SCHULE FÜR GESUNDHEITSDIENSTE IN ÇOBANBEY MIT IHRER FAKULTÄT (BESCHLUSSNUMMER: 3519)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3694: ENTSCHEIDUNG DER GENERALDIREKTION FÜR STAATLICHE WASSERWERKE ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger im Rahmen des Projekts UP KELKIT (SADAK-DAMM UND BEWÄSSERUNG) SPEZIFIZIERTER AUSWIRKUNGEN (DOKAP) (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3694)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2907: ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN TRANSPORT UND DIE ANsiedlung DER BEVÖLKER DER PROVINZ BARTIN, DES ZENTRALEN BEZIRKS, DES DORFES ŞARKÖY, DER NACHBARSCHAFTEN KAPUCUOĞLU UND BOGAZ ZU DEM IN DER LISTE MIT DER SKIZZE GEZEIGTEN ORT AUFGRUND DES BAUS DES KOZCAĞIZ-DAMMPROJEKTS (ENTSCHEIDUNG). NUMMER: 2907)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3022: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSZUSTANDS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DES KAMİL-ABDUŞ-SEE UND SEINER UMGEBUNG, DAS INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ ISTANBUL, BEZIRK TUZLA LIEGT, WIRD DAS DARGESTELLTE GEBIET ALS EMPFINDLICHES GEBIET REGISTRIERT UND ERKLÄRT STRENG GESCHÜTZT. ENTSCHEIDUNG ÜBER DAS TREFFEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3022)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3024: ALS ERGEBNIS DER NEUBEWERTUNG DES ERHALTUNGSSTATUS DES NATÜRLICHEN GEBIETS DER DÖNGEL-HÖHLE, DAS INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ KAHRAMANMARAŞ, BEZIRK ONİKİŞUBAT LIEGT, WIRD DAS GEZEIGTE GEBIET ALS EMPFINDLICHES GEBIET, DAS STRENG SCHÜTZEN IST, REGISTRIERT UND ERKLÄRT. ENTSCHEIDUNG ÜBER DAS TREFFEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3024)
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