Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 849: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung EINIGER VERBESSERTER IMMOBILIEN IM RAHMEN DES 380-KV-ENERGIEÜBERTRAGUNGSLEITUNGSPROJEKTS SİNOP-KASTAMONU 380 DURCH DIE GENERALDIREKTION DER TÜRKISCHEN ELEKTRISCHEN ÜBERTRAGUNGSGESELLSCHAFT (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 849)
Der Zweck des Gesetzes mit der Nummer 849 (Entscheidungsnummer: 849) über die sofortige Enteignung einiger Immobilien im Rahmen des 380 KV SİNOP-KASTAMONU 380 Energieübertragungsleitungsprojekts durch die Generaldirektion der türkischen Aktiengesellschaft für elektrische Übertragung, Umfang, Anwendungsrisiken und praktische Anwendungs-Roadmap.
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1601: Über die sofortige Enteignung einiger verbesserter Grundstücke durch die Generaldirektion der türkischen Aktiengesellschaft für Elektrizitätsverteilung zum Zweck des Baus der Energieübertragungsleitung SARICAM CELİKLER, die innerhalb der Grenzen der Provinz Adana errichtet werden soll. ENTSCHEIDUNG (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1601)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 805: GESETZ ÜBER DIE ZWINGENDE VERWENDUNG DER TÜRKISCHEN IN WIRTSCHAFTSEINRICHTUNGEN
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1273: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung EINIGER VERBESSERTER GRUNDSTÜCKE DURCH DAS MINISTERIUM FÜR UMWELT UND URBANISIERUNG ZUM ZWECK DES BAUS DES IN DER PROVINZ BİLECİK ZU ERRICHTENDEN WINDKRAFTWERKS MERYEM (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1273)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 642: GESETZGEBENDE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ORGANISATION UND AUFGABEN DER DIREKTORATE DER REGIONALEN ENTWICKLUNGSVERWALTUNG DES OSTANATOLIEN-PROJEKTS, DES OSTSCHWARZMEER-PROJEKTS UND DES KONYA-EBENE-PROJEKTS
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1200: Neufestsetzung des Zinssatzes, den Anleger, die sich in der Industriezone FILYOS bewerben, auf das Bürokonto des zentralen Buchhalters des Ministeriums für Industrie und Technologie einzahlen werden, basierend auf dem festen Investitionsbetrag, den sie für die Investition verwenden werden. ENTSCHEIDUNG ÜBER (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 1200)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1199: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANWENDUNG VON ZOLLKONTINGENTEN BEI DER EINFUHR EINIGER INDUSTRIEPRODUKTE (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: ?1199)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 1325: GESETZ ÜBER MILITÄRSCHULEN, MILITÄRSTUDENTEN, MILITÄRFABRIKEN UND EINIGE VORSCHRIFTEN
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