Wenn Daten von Kindern unter 18 Jahren verarbeitet werden, sind zusätzlicher Schutz und eine Erlaubnis des Sorgerechts erforderlich.
Erlaubnis des Sorgerechts
- 0-13 Jahre: Ausdrückliche Zustimmung des Sorgerechtsinhabers
- 13-18 Jahre: Zustimmung des Kindes + des Sorgerechtsinhabers (Europäischer Standard)
- Beschränkt auf das Wohl des Kindes. Verarbeitung
In Bildungseinrichtungen
- Schulregistrierungsdaten (obligatorisch)
- Speisesaal, Transport
- Gesundheitsbericht
- Foto-/Videofreigabe: Gewahrsamserlaubnis erforderlich
- Social-Media-Beiträge (Veranstaltungsfoto): umstritten
Social Media
- Das Mindestalter für Instagram und TikTok beträgt 13
- WhatsApp 13
- Facebook 13
- Altersverifizierungssysteme sind schwach
- Eltern können benachrichtigt werden
Gaming-Plattformen
- Steam, Epic, PlayStation: Alterskontrolle ist schwach
- Debatte über Mikrozahlungen (Lootbox)
- Nutzung von Kinderdaten für Marketingzwecke verboten
KVKK-Vorstandsbeschluss
Der KVKK-Vorstand hat Unternehmen, die Daten von Kindern verarbeiten, eine zusätzliche Sorgfaltspflicht auferlegt und fordert insbesondere das wirksame Funktionieren von „Altersverifizierungsmechanismen“.
DSGVO-Vergleich
- DSGVO Artikel 8: 16 Jahre (Mitgliedstaaten können es auf 13 reduzieren)
- Schwere Verletzung Strafen
- Zusätzliche Überwachung kinderfreundlicher Unternehmen
Praktische Empfehlungen
- Formulare zur Sorgerechtserlaubnis vorbereiten
- Kinderdaten minimieren
- Nicht für Marketingzwecke verwenden
- Zugriffskontrollmechanismen
KVKK-Expertenanwalt empfohlen.