KVKK-Artikel 13: Der Datenverantwortliche muss innerhalb von 30 Tagen auf die Anfragen der betreffenden Person (Dateneigentümer) antworten.
Arten von Anfragen (KVKK-Artikel 11)
- Verarbeiten Sie meine Daten?
- Zu welchem Zweck?
- An wen haben Sie sie übermittelt?
- Korrigieren Sie falsche Daten
- Meine Daten. löschen
- Haben Sie eine inländische/internationale Überweisung durchgeführt?
- Unterliegt diese einer automatischen Entscheidung?
Antragsmethode
- Schriftlich (E-Mail, Petition, Post)
- KVKK-Kontaktadresse des Datenverantwortlichen
- Identifikation
Antwortfrist
- 30 Tage (höchstens) verspätet)
- Angemessene Frist, wenn die Anfrage eine besondere Prüfung erfordert
- Bei Ablehnung begründete schriftliche Antwort
Gebühr
- In der Regel kostenlos
- Wenn die Anfrage einen hohen Arbeits-/Kostenaufwand erfordert, kann eine angemessene Gebühr verlangt werden (Boardtarif)
Wenn unbeantwortet bleibt
- Nach 30 Tagen An die KVKK Beschwerde des Vorstands
- Der Vorstand prüft das Unternehmen
- Verwaltungsstrafe, wenn keine Antwort gegeben wird
Entscheidung des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand verhängt regelmäßig Strafen gegen Unternehmen, die nicht auf die Anfragen relevanter Personen reagieren. Es werden direkte Strafen verhängt, insbesondere in Fällen von „30 Tage sind vergangen, keine Antwort“.
Praktische Empfehlungen (Dateneigentümer)
- Stellen Sie die Anfrage schriftlich
- Notieren Sie das Datum
- Beschwerde, wenn keine Antwort erfolgt
- Halten Sie die Zeit ein
KVKK-Anwalt ist empfohlen.