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Teilnahme an der Insolvenztabelle und der Insolvenztabelle (EBL-Artikel 206)

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 28 görüntülenme

Das Vermögen des Insolvenzschuldners wird in der Insolvenzmasse gesammelt. Gläubiger zahlen in einer bestimmten Reihenfolge. EBL-Artikel 206.

Bestelltabelle

  1. Privilegierte Forderungen: Arbeitnehmerforderungen, staatliche Steuern, Sozialversicherungsprämien
  2. Nicht privilegierte Forderungen: Andere Gläubiger anteilige Verteilung

Privilegierte Klassifizierung

  • 1. Klasse: Löhne der Arbeitnehmer (letztes 1 Jahr), Unterhalt
  • 2. Klasse: Staatliche Steuern, SSI
  • 3. Klasse: Sonstige öffentliche Forderungen
  • 4. Klasse: Nicht privilegierte allgemeine Forderungen

Teilnahme an der Tabelle

  1. Antrag innerhalb 1 Monats ab der Insolvenzerklärung
  2. Forderungshöhe + Beweise
  3. Überprüfung durch die Insolvenzverwaltung
  4. Annahme-/Ablehnungsentscheidung

Einspruch

  • Einspruch gegen die Auftragstabelle: 15 Tage Vollstreckung vor Gericht
  • Einspruch gegen Klageabweisung

Oberster Gerichtshof 23. HD

23. HD geht davon aus, dass in der Insolvenzmasse der Grundsatz der „Gläubigergleichheit“ gilt, privilegierte Forderungen gesetzlich begrenzt sind und Privilegien nicht vertraglich festgelegt werden können.

Verteilung

Die Insolvenzmasse wird verkauft und der erhaltene Betrag gemäß der Auftragstabelle verteilt. Für die offene Forderung wird eine Insolvenzbescheinigung ausgestellt.

Insolvenzanwalt wird empfohlen.

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