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Selbstverteidigung (TCK Artikel 25): Befreiung von der strafrechtlichen Haftung

16 Mart 2026 Strafrecht 1 dk okuma 53 görüntülenme

TCK-Artikel 25: „Der Täter darf für die begangenen Taten nicht mit der Verpflichtung bestraft werden, einen ungerechtfertigten Angriff abzuwehren, unabhängig davon, ob er sich gegen sein eigenes Recht oder das Recht eines anderen richtet und der mit Sicherheit stattfinden oder wiederholt werden wird, im Verhältnis zum Angriff gemäß den Umständen und Bedingungen zu diesem Zeitpunkt.“

Bedingungen

  • Angriff: tatsächlich, rechtswidrig, stattgefunden oder wiederholt. absolut
  • Ausschluss: verhältnismäßig und obligatorisch
  • Gleichgewicht zwischen Angriff und Ausschluss

Grenzüberschreitung (TCK Art. 27)

  • Bei Überschreitung mit entschuldbarer Aufregung, Angst, Eile: keine Strafe
  • In anderen Fällen: Strafe herunterladen

Oberster Gerichtshof CGK Vorgehensweise

CGK bewertet in der Selbstverteidigungsbewertung gemeinsam die „reale Position des Täters in diesem Moment“ (psychisch, physisch) und die „Schwere des Angriffs“; Im Nachhinein erfolgt keine externe Bewertung.

Typische Situationen

  • Abwehr gegen den Dieb
  • Abwehr gegen sexuelle Übergriffe
  • Schutz von Familienangehörigen
  • Einsatz von Waffen gegen die Bedrohung

Die Unterstützung durch einen Strafverteidiger wird empfohlen.

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