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Flüchtlingsstatus und internationaler Schutzstatus (YUKK Art. 61-92)

29 Nisan 2026 Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht 1 dk okuma 42 görüntülenme

Die Türkei ist Vertragspartei der Genfer Konvention von 1951, setzt sie jedoch mit geografischen Einschränkungen um.

Status

  • Flüchtling: Kommt aus Europa und erfüllt die Genfer Kriterien
  • Bedingter Flüchtling: Kommt von außerhalb Europas
  • Sekundärer Schutz: Erfüllt die Genfer Kriterien nicht, ist aber in Gefahr
  • Vorübergehender Schutz:Für Syrer (Massenzuzug)

Rechte

  • Legaler Aufenthalt
  • Arbeitserlaubnis (beschränkt für Syrer)
  • Gesundheitsversorgung
  • Recht auf Bildung
  • Sozialhilfe

Abschiebeverbot (Non-Refoulement)

  • Refoulement verboten
  • Rückkehr in gefährliches Land verboten
  • 1951 Genf Artikel 33

Familienzusammenführung

  • Familienzusammenführungsrecht der Flüchtlingsfamilie
  • Unter bestimmten Bedingungen

Beitritt zur Staatsbürgerschaft

  • Legal für 5 Jahre Antragsrecht nach dem Aufenthalt (TVK)
  • Die Verwaltung entscheidet
  • Eine begrenzte Anzahl wird akzeptiert

Council of State 10. Ministerium

10. Die Kammer erkennt an, dass bei Abschiebungsentscheidungen das „Non-Refoulement-Prinzip“ beachtet werden sollte und dass die Abschiebung von Menschen in Gefahr gegen internationales Recht verstößt.

Anwalt für Ausländerrecht wird empfohlen.

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