Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) Nr. 6458: Legale Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in der Türkei.
Genehmigungstypen
- Kurzfristig: Bis zu 2 Jahre (Tourismus, Arbeit, Bildung)
- Familie: Türkischer Staatsbürger/ausländischer Ehepartner oder Kind
- Student: Bildungszeitraum durchgehend
- Langfristig: Unbefristet nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
- Humanitär: Gerichts-/Verwaltungsentscheidung, Behandlung, Viktimisierung
- Opfer von Menschenhandel: Speziell
Bewerbungsverfahren
- Online-Termin über e-Ikamet
- Physischer Besuch bei der Provinzdirektion Ausreise des Einwanderungsmanagements
- Dokumente (Reisepass, biometrisches Foto, Einkommen, Krankenversicherung, Mietvertrag)
- Gebührenzahlung
- Entscheidung (1-3 Monate)
- Genehmigungskarte
Wichtige Dokumente
- Reisepass (6 Monate gültig)
- Gültiges Visum/Visumbefreiung
- Biometrisches Foto
- Nachweis von Einkommen (Bank, Beschäftigung)
- Krankenversicherung
- Adressnachweis (Miete/Urkunde)
Visumüberschreitung
- Strafrechtliche Ausreise
- Wiedereinreiseverbot (lange Zeit)
- Rechtzeitige Beantragung ist entscheidend
Oberster Gerichtshof/Rat 10. Kreis
10. Die Kammer erkennt an, dass bei Entscheidungen zur Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung ein „objektiver Grund“ gesucht wird und dass eine bloße Behauptung nicht ausreicht.
Ein Anwalt für Ausländerrecht wird empfohlen.