Das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) Nr. 6458 regelt die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern in der Türkei. Im Falle einer Ablehnung der Genehmigung steht dem Ausländer ein Widerspruchsrecht zu.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen
- Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (Tourismus, Bildung, Arbeit).
- Familienaufenthaltserlaubnis.
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende.
- Langfristige Aufenthaltserlaubnis (8 Jahre + Bedingungen).
- Humanitäre Aufenthaltserlaubnis (Sonderfälle).
- Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel.
Gründe für die Ablehnung (YUKK Art. 31-44)
- Fehlende Dokumentation oder gefälschtes Dokument.
- Mangelnde finanzielle Ausstattung.
- Fehlende Krankenversicherung.
- Unangemessene Adressdeklaration.
- Es besteht ein Einreiseverbot.
- Gefährdung der ��ffentlichen Sicherheit.
- Kriminalgeschichte.
- Visumverstoß.
Einspruchsmöglichkeit
- Administrativer Einspruch gegen die Ablehnungsentscheidung bei der Einwanderungsbehörde innerhalb von 10 Tagen.
- Wird der Verwaltungseinspruch abgelehnt, muss innerhalb von 60 Tagen das Verwaltungsgericht eingereicht werden.
- Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung.
- Entscheidung des Verwaltungsgerichts; Art der Berufung.
- Verfassungsgericht, nachdem die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Humanitäre Aufenthaltserlaubnis
YUKK Artikel 46 – kann unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:
- Das Wohl des Kindes.
- Gehen Sie nicht in Gefahr, wenn Sie die Türkei verlassen.
- Schwerer Gesundheitszustand, Alter, Schwangerschaft.
- Seien Sie kein Opfer eines Verbrechens.
- Ungewöhnliche Umstände.
Recht auf Familieneinheit
- YUKK Artikel 34 – Familienwohnsitz für den Ehepartner/das Kind eines türkischen Staatsbürgers oder Einwohners.
- Die Ablehnungsentscheidung des ausländischen Ehegatten kann einen Eingriff in die Familieneinheit darstellen.
- EMRK Artikel 8 – Achtung des Privat- und Familienlebens.
- Der Verfassungsgerichtshof ist oft eine erfolgreiche Grundlage für Einzelanträge.
10. Kammer des Staatsrates – etablierter Ansatz
Die 10. Kammer des Staatsrates berücksichtigt bei der Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis die Kriterien Verhältnismäßigkeit und angemessene Rechtfertigung, Familieneinheit, Wohl des Kindes; Es wird akzeptiert, dass Ablehnungsentscheidungen aus rein formalen Gründen unfair sein können.
Bestehen eines „Ausreiseverbots“
- Einreiseverbot in die Türkei (Codes wie V69, V70).
- Zeitraum für die Überschreitung des Verbots (in der Regel 5 Jahre).
- Antrag auf Aufhebung des Verbots (Sonderantrag).
- Aufhebung des Verbots durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Praktische Tipps
Aufenthaltserlaubnisakten beeinflussen die Zukunft der Familie. Anwalt für Ausländerrecht empfohlen.