Reserveanteil bezeichnet man das gesetzliche Anteilsverhältnis, das durch die Verfügungen des Erblassers im Todesfall nicht beschädigt werden kann und den gesetzlichen Erben zu überlassen ist. Dies ist im TMK-Artikel 506 geregelt.
Verhältnis zu gesetzlichen Erbanteilen
| Erbe | Reserviertes Anteilsverhältnis |
|---|---|
| Nachkommen (Kind, Enkel) | 1/2 des gesetzlichen Anteils |
| Eltern | Gesetzlich 1/4 des Anteils |
| Hinterbliebener Ehegatte – mit Nachkommen | Gesamter gesetzlicher Anteil |
| Hinterbliebener Ehegatte – mit der Klasse der Eltern | Der gesamte gesetzliche Anteil |
| Überlebender Ehegatte – der dritte Stand bzw allein | 3/4 des gesetzlichen Anteils |
Der Pflichtteil der Geschwister ist seit 2007 abgeschafft.
Berechnungsbeispiel
Der verstorbene Ehegatte hinterließ + 2 Kinder. Sein Erbe beträgt 1.000.000 TL.
- Ehepartner: 1/4 gesetzlicher Anteil (250.000 TL) → gesamter reservierter Anteil (250.000 TL)
- Jedes Kind: 3/8 gesetzlicher Anteil (375.000 TL) → 1/2 reservierter Anteil (187.500 TL)
- Gesamt reservierter Anteil: 250.000 + 187.500 + 187.500 = 625.000 TL
- Freier Anteil, den der Erblasser sparen kann: 375.000 TL
Verletzung des reservierten Anteils
Wenn die Ersparnisse den reservierten Anteil übersteigen Tenkis-Fall.
Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht wird empfohlen.