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Berechnung der reservierten Anteile (TMK Artikel 506)

15 Mart 2026 Erbrecht 1 dk okuma 33 görüntülenme
Als

Reserveanteil bezeichnet man das gesetzliche Anteilsverhältnis, das durch die Verfügungen des Erblassers im Todesfall nicht beschädigt werden kann und den gesetzlichen Erben zu überlassen ist. Dies ist im TMK-Artikel 506 geregelt.

Verhältnis zu gesetzlichen Erbanteilen

ErbeReserviertes Anteilsverhältnis
Nachkommen (Kind, Enkel)1/2 des gesetzlichen Anteils
ElternGesetzlich 1/4 des Anteils
Hinterbliebener Ehegatte – mit NachkommenGesamter gesetzlicher Anteil
Hinterbliebener Ehegatte – mit der Klasse der ElternDer gesamte gesetzliche Anteil
Überlebender Ehegatte – der dritte Stand bzw allein3/4 des gesetzlichen Anteils

Der Pflichtteil der Geschwister ist seit 2007 abgeschafft.

Berechnungsbeispiel

Der verstorbene Ehegatte hinterließ + 2 Kinder. Sein Erbe beträgt 1.000.000 TL.

  • Ehepartner: 1/4 gesetzlicher Anteil (250.000 TL) → gesamter reservierter Anteil (250.000 TL)
  • Jedes Kind: 3/8 gesetzlicher Anteil (375.000 TL) → 1/2 reservierter Anteil (187.500 TL)
  • Gesamt reservierter Anteil: 250.000 + 187.500 + 187.500 = 625.000 TL
  • Freier Anteil, den der Erblasser sparen kann: 375.000 TL

Verletzung des reservierten Anteils

Wenn die Ersparnisse den reservierten Anteil übersteigen Tenkis-Fall.

Unterstützung durch einen Anwalt für Erbrecht wird empfohlen.

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