TCK Artikel 148: Eine Person, die einer anderen Person das Eigentum nimmt, indem sie sie zwingt oder bedroht, begeht das Verbrechen der Plünderung.
Strafen
- Einfache Plünderung: 6–10 Jahre Gefängnis
- Mit einer Waffe: 10–15 Jahre
- Mehrere Personen: 7–15 Jahre
- Bank/Juwelier Raub: 10-15 Jahre. Jahr
- Plünderung in der Wohnung: zusätzliche Strafe
Unterschied zum Diebstahl
- Diebstahl (Art. 141 TCK): Das Opfer ist nicht bewusst/schläft
- Plünderung (Art. 148 TCK): Ergreifung mit Gewalt/Drohung
- Plünderung ist schwerwiegender
Plünderung Elemente
- Verhindern des Widerstands des Opfers
- Eigentum im Besitz des Opfers
- Gewalt oder Drohung (Waffe, physische Gewalt)
- Unrechtmäßige Beschlagnahme
Oberster Gerichtshof 6. CD
6. CD geht davon aus, dass der kausale Zusammenhang zwischen „Gewalt/Drohung“ bei Plünderungen klar sein sollte und dass separate Taten als separate Straftaten gewertet werden.
Strafverteidigung ist erforderlich.