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Einspruch gegen die Abschiebungsentscheidung (YUKK Artikel 53)

29 Nisan 2026 Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht 1 dk okuma 45 görüntülenme

Gegen den Abschiebungsbeschluss eines Ausländers kann innerhalb von 7 Tagen beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden.

Abschiebungsgründe (YUKK-Artikel 54)

  • Illegale Ein-/Ausreise/Aufenthalt
  • Gefälschte Dokumente
  • Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • Gefährdung der allgemeinen Moral und der öffentlichen Gesundheit
  • Terrorismus/organisierte Kriminalität link
  • Strafrechtliche Verurteilung

Einspruchsverfahren

  1. 7 Tage ab Bekanntgabe der Entscheidung
  2. Verwaltungsgericht (befugt)
  3. Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (unbedingt)
  4. Verwaltungsgericht entscheidet (1-3 Monate)

Aussetzung der Vollstreckung

  • Abschiebung Prozess stoppt
  • Bleiben Sie in der Türkei, bis die Gerichtsentscheidung abgeschlossen ist
  • Sicher während der Verhandlung

Refoulement-Verbot

  • Refoulement verboten (Non-Refoulement)
  • Zusätzlicher Schutz für Flüchtlinge/Schutzsuchende

Abschiebezentrum für Inhaftierte/Rückgekehrte

  • Während der Haft im Rückführungszentrum festgehalten Abschiebung
  • Recht auf Familie, Gesundheitsversorgung, Anwalt

Oberster Gerichtshof/Zehnte Kammer des Staatsrates

10. Die Kammer akzeptiert, dass Abschiebungsentscheidungen „verhältnismäßig“ sein sollten, dass bei geringfügigen Verstößen keine Abschiebung erforderlich ist und dass mildere Maßnahmen bevorzugt werden sollten.

Anwalt für Ausländerrecht ist ein Muss.

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