Ausländern droht in manchen Fällen ein Einreiseverbot für die Türkei. Gründe und Abschiebemethoden sind von entscheidender Bedeutung.
Gründe für ein Verbot
- Überschreitung von Visum/Aufenthaltsgenehmigung
- Illegale Arbeit
- Einreise mit gefälschten Dokumenten
- Abschiebung
- Begehen einer Straftat
- Bedrohung der öffentlichen Moral und der öffentlichen Gesundheit
- Link zu Terrorismus/organisiert Kriminalität
Verbotene Dauer
- Überschreitung des Visums: 1–5 Jahre (abhängig von der Anzahl der Tage)
- Verwaltungsstrafe unbezahlt: bis zur Bezahlung
- Abschiebung: 5–10 Jahre
- Kriminalität: dauerhaft (bei schweren Straftaten)
Verbotene Vernehmung
- Türkisch Konsulat kann Nachforschungen anstellen
- Während der Beantragung eines E-Visums festgestellt
- Tritt am Flughafen auf (peinlich)
Aufhebung des Verbots
- Schriftlicher Antrag an das Innenministerium
- Erläuterung der Gründe + Dokumente
- Zahlung einer Verwaltungsstrafe (falls vorhanden)
- Überprüfung (3-6 Monate)
- Entscheidung
Gerichtlicher Einspruch
- Legen Sie innerhalb von 60 Tagen beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnungsentscheidung ein
- Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
- Verwalten Sie das Verfahren mit einem Anwalt
Praktische Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich vor Ihrer Einreise nach Türkiye über das Verbot
- Stellen Sie sicher, dass Sie den gesamten Betrag bezahlen Bußgelder
- Verlängern Sie Ihr Visum rechtzeitig
- Wenn es eine Abschiebungsentscheidung gibt, legen Sie Einspruch bei einem Anwalt ein
10. Kammer des Staatsrates
10. Die Kammer erkennt an, dass Einreiseverbotsentscheidungen „verhältnismäßig“ sein müssen und dass es unfair ist, bei geringfügigen Verstößen langfristige Sperren zu verhängen.
Ein Anwalt für Ausländerrecht wird empfohlen.