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Räumungsfolgemaßnahmen für Mietschulden (EBL-Artikel 269)

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 38 görüntülenme

EBL-Artikel 269: Das Vollstreckungsamt kann gegen den Mieter wegen Mietschulden Räumung und Eintreibung beantragen. Es ermöglicht eine schnelle Räumung ohne Gerichtsverfahren.

Prozess

  1. Der Vermieter beantragt beim Vollstreckungsamt
  2. Anordnung an den Mieter für „30 Tage Zahlung oder Räumung“
  3. Der Schuldner kann innerhalb von 7 Tagen Einspruch erheben
  4. Kein Einspruch + unbezahlt → Räumung beginnt nach dem 7. Tag
  5. Mit Einspruch → Berufung beim Mietgericht Entfernung

Einspruchsgründe

  • Die Miete wurde bezahlt
  • Kündigung des Vertrags
  • Falscher Betrag
  • Ungültigkeit des Mietvertrags

Entfernung des Einspruchs

  • Zivilgericht (Mietgericht)
  • Schnell, wenn ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt
  • Wenn nicht Räumungsfall (allgemein)

Oberster Gerichtshof 6. HD

6. HD geht davon aus, dass ein Räumungsverfahren auf einem schriftlichen Mietvertrag basieren sollte und dass eine allgemeine Räumungsklage wegen mündlicher Miete eingereicht werden sollte.

Praktische Empfehlungen

  • Schreiben Sie den Mietvertrag + Räumungsverpflichtung
  • Zahlung per Banküberweisung (Nachweis)
  • Verpassen Sie nicht die Frist (30 Tage Zahlung + 7 Tage). Räumung)

Rechtsanwalt für Vollstreckung/Immobilienrecht empfohlen.

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