Die türkische Staatsbürgerschaft kann durch eine Investition gemäß dem türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz Nr. 5901, Artikel 12 erworben werden.
Investitionsarten
- Immobilien: 400.000 USD und mehr (3 Jahre Nichtverkaufsbedingung)
- Investition in eine Bank: 500.000 USD (3 Jahre). Nicht-Auszahlung)
- Anlagekapital: 500.000 USD
- Beschäftigung: Gründung eines Unternehmens für 50 Personen
- Staatsschuldtitel: 500.000 USD
- Immobilien-Investmentfonds: 500.000 USD
Prozess
- Investition erfolgt
- „Berechtigungsbescheinigung“ der entsprechenden Institution
- Antrag auf Staatsbürgerschaft
- Überprüfung durch das Innenministerium
- Entscheidung des Präsidenten
- Staatsbürgerschaft (3-6 Monate)
Familienmitglieder
- Ehepartner + unter 18 Jahren inklusive volljähriger Kinder
- Ganze Familie mit einem Antrag
Doppelte Staatsbürgerschaft
- Die Türkei erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft
- Wenn das andere Land dies nicht zulässt, kann die Staatsbürgerschaft dieses Landes verloren gehen
Vorteile
- Türkischer Reisepass
- Visumfrei/Visum bei der Ankunft bis 110+ Länder
- Bildung, Gesundheitszugang
- Einfache Unternehmensgründung
- Eigentum
Ansatz des Obersten Gerichtshofs/des Staatsrates
Der Staatsrat akzeptiert, dass bei Anträgen auf Staatsbürgerschaft „objektive Kriterien“ angewendet werden sollten und dass Entscheidungen zugunsten der willkürlichen Ablehnungsentscheidungen und Nichtigkeitsfälle der Verwaltung getroffen werden.
Anwalt für Staatsbürgerschaft empfohlen.