Damit ein von einem anderen Land ausgestelltes Dokument in der Türkei gültig ist, ist eine Apostille oder eine Konsulatsgenehmigung erforderlich.
Apostille (Haager Übereinkommen von 1961)
- Über 120 Länder sind Vertragsparteien (einschließlich der Türkei)
- Eine Genehmigung ist ausreichend
- Sie wird von der zuständigen Behörde des Landes eingeholt, das das Dokument ausgestellt hat
- Normalerweise 1–2 Wochen Bearbeitungszeit
Apostillierte Dokumente
- Offizielle Dokumente (Geburt, Heirat, Tod)
- Diplom und Zeugnis
- Gerichtsentscheidungen
- Notardokumente
- Registrierungsunterlagen
Konsularische Genehmigung
- Für Länder, die keine Vertragsparteien der Apostille sind
- Dokument → die Behörde dieses Landes → Türkisches Konsulat in diesem Land
- Längerer Prozess
Übersetzung
- Das Dokument in einer Fremdsprache muss ins Türkische übersetzt werden
- Vereidigter Übersetzer
- Notarielle Genehmigung (falls erforderlich)
Dokument von der Türkei ins Ausland
- Für die Verwendung des türkischen Dokuments im Ausland Apostille
- Provinzgouverneure/Distriktgouverneure stellen sie aus
- Justizministerium (Gerichtsdokumente)
- Ministerium (Berufsdokumente)
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass eine Apostille oder eine konsularische Genehmigung erforderlich ist, damit ausländische Dokumente in der Türkei als Beweismittel akzeptiert werden, und dass unvollständige beglaubigte Dokumente zurückgegeben werden.
Praktische Empfehlungen
- Überprüfen Sie, welches Land eine Apostille erfordert
- Sie können die Apostille selbst oder durch einen Anwalt erhalten
- Lassen Sie die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer anfertigen
- Alle Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Behalten Sie es
Anwalt für Ausländerrecht empfohlen.