Die Adoption eines türkischen Kindes durch Ausländer wird im Rahmen des Haager Kinderschutzübereinkommens von 1993 und des TMK geregelt.
Bedingungen
- Der Adoptierende muss über 30 Jahre alt sein
- 18 Jahre Altersunterschied zum Kind
- 1 Jahr Betreuungsverhältnis mit dem Kind (vorübergehendes Sorgerecht)
- Eignung für das Wohl des Kindes Interessen
- Haager Übereinkommensgenehmigungen (beide Länder)
Prozess
- Familie beantragt beim Ministerium
- Eignung der Generaldirektion für Kinderdienste
- Vorübergehendes Sorgerecht (1 Jahr)
- Entscheidung des Familiengerichts
- Übergang der Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
- Das adoptierte Kind kann erwerben die Staatsbürgerschaft des Adoptierenden
- Türkisch Wird er seine Staatsbürgerschaft verlieren? Im Rahmen des Haager Übereinkommens kann eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein.
Haager Übereinkommen
- Gewährleistung des internationalen Adoptionsverfahrens
- Das Wohl des Kindes ist von wesentlicher Bedeutung
- Verbot von Vermögensvorteilen
- Die Identität des Kindes wird geschützt
Überwachung
- Überwachung in den ersten Jahren nach der Adoption
- Überseeberichte (Ausland). Institution)
- Der Zustand des Kindes wird überwacht
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD geht davon aus, dass eine Adoption im Ausland auf der Grundlage des „Wohlwohls des Kindes“ beurteilt wird und dass Fragen der kulturellen und sprachlichen Anpassung berücksichtigt werden sollten.
Anwalt für Familien- und Ausländerrecht wird empfohlen.