Türkiye hat das Recht von Kindern auf Bildung ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft anerkannt. Artikel 42 der Verfassung und internationale Konventionen.
Recht auf Bildung
- Grundschulbildung ist obligatorisch (8 Jahre)
- Anreiz für die weiterführende Schule
- Kostenloser Eintritt in öffentliche Schulen
- Privatschule ist kostenpflichtig
Anmeldebedingungen
- Reisepass/Personalausweis/Aufenthaltserlaubnis
- Frühere Schuldokumente (Fremdsprache). Übersetzung/Genehmigung)
- Gesundheitsbericht
- Adressnachweis
Syrische Kinder
- Temporary Education Centers (TEC) → früher
- Jetzt in öffentliche Schulen integriert
- Türkische Unterstützungskurse
Universität
- YÖS (Foreign Student Exam)
- Internationale Prüfungen wie z SAT, IB
- Türkischkenntnisse (TÖMER)
- Angebote verfügbar
Stipendienmöglichkeiten
- Türkischstipendien (Diyanet usw.)
- Universitätseigene Stipendien
- Besondere Unterstützung für syrische/afghanische Studierende
Diplom Anerkennung
- Abitur: Genehmigung des Bildungsministeriums
- Universitätsdiplom: YÖK-Äquivalenz
- Berufliche Ausbildung: praxisorientiert
8. Kammer des Staatsrates
8. Das Ministerium akzeptiert, dass das Recht von Kindern auf Bildung „ohne Diskriminierung der Staatsbürgerschaft“ umgesetzt werden sollte und dass administrative Hindernisse ungerecht sind.
Anwalt für Ausländer-/Bildungsrecht wird empfohlen.