Ausländische Unternehmen können eine Zweigstelle oder ein Verbindungsbüro in der Türkei eröffnen.
Zweigstelle vs. Verbindungsbüro
- Zweigstelle: Führt kommerzielle Tätigkeiten aus, erwirtschaftet Einkünfte in der Türkei, unterliegt der Steuerpflicht
- Verbindungsbüro: Nur Marktforschung, Werbung, Aktivitäten im Auftrag der Muttergesellschaft, kein Handel, keine Besteuerung Befreiung
Prozess der Niederlassungseröffnung
- Entscheidung der Muttergesellschaft (autorisierte Stelle)
- Dokumente für die Registrierung in der Türkei (Hauptgesellschaftsvertrag usw. mit Apostille)
- Handelsregisteramt der Provinz
- Registrierung beim Finanzamt
- SGK
- Registrierung bei der Handelskammer
Kontakt Büro
- Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Finanzen der Republik Türkei
- 3-Jahres-Genehmigung (Verlängerung möglich)
- Gewerbliche Tätigkeit verboten
- Jährlicher Tätigkeitsbericht
- Pflicht zur Beschäftigung türkischen Personals
Steuerpflicht
- Zweigstelle: Körperschaftssteuer auf Einkommen in der Türkei
- Verbindungsbüro: Steuern Befreiung (bei eingeschränkter Aktivität)
- Es gelten möglicherweise Doppelbesteuerungsabkommen
- Flexiblere Struktur
- Keine Genehmigung erforderlich
Oberster Gerichtshof 11. HD
11. HD akzeptiert, dass die Genehmigung des Verbindungsbüros widerrufen werden kann, wenn es gegen die "Beschränkung der kommerziellen Aktivität" verstößt.
Anwalt für Gesellschafts- und Ausländerrecht wird empfohlen.