Ausländische Arbeitnehmer haben die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie türkische Arbeitnehmer (Arbeitsgesetz Nr. 4857).
Gleiche Rechte
- Mindestlohn
- Abfindung
- Kündigungsentgelt
- Überstunden
- Jahresurlaub
- Mutterschaftsurlaub
- Feiertage
Arbeitserlaubnis Bedingung
- Arbeitserlaubnis gemäß Gesetz Nr. 4817 erforderlich
- Beschäftigung ohne Erlaubnis → strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers
- Verwaltungsstrafe für Ausländer
Sozialversicherung
- SGK-Gesetz Nr. 5510
- Ausländische Arbeitnehmer sind ebenfalls versichert
- Übersee-Sozialversicherungsverträge (mit einigen Länder)
Entlassung
- Gleiche Regeln (gültiger Grund + Benachrichtigung)
- Entschädigungen werden auch an den Ausländer gezahlt
- Er kann eine Arbeitsklage einreichen
Gewerkschaftsrecht
- Ausländische Arbeitnehmer können auch Mitglied der Gewerkschaft werden
- Er hat das Recht auf einen Tarifvertrag.
- Das Recht darauf Streik/Aussperrung
Visa/Aufenthaltserlaubnis-Zusammenhang
- Wenn die Arbeitserlaubnis widerrufen wird, ist auch die Aufenthaltserlaubnis betroffen
- Suche eines neuen Arbeitsplatzes innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Verlassen des Arbeitsplatzes
- Sonst droht die Abschiebung
Oberster Gerichtshof 9. HD und 22. HD
9. HD akzeptiert, dass ausländische Arbeitnehmer die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte haben wie türkische Arbeitnehmer und dass diskriminierende Praktiken ungültig sind.
Anwalt für Arbeits- und Ausländerrecht wird empfohlen.