Der Erbprozess für das Vermögen einer ausländischen Person in Türkiye (Immobilien, Bank, Fahrzeug) erfolgt nach türkischem Recht.
Anwendbares Recht (MÖHUK Art. 20-21)
- Es gilt das nationale Recht (Staatsbürgerschaft) des Erblassers
- Für Immobilien in Türkiye gilt türkisches Recht (Aufteilung der Erbschaft)
- Nationales Recht für Bankkonto/Immobilien
Prozess
- Todesanzeige (wird an die Türkei gesendet, wenn die Person im Ausland gestorben ist)
- Erbschaftsurkunde (Türkischer Zivilfriedensgerichtshof)
- Erbschafts- und Übertragungssteuererklärung
- Immobilientitelurkunde Erbschaft
- Bankkonto Rückerstattung
Erbschaftsbescheinigung
- Erben können einen Antrag stellen
- Reisepass, ausländische Dokumente für ausländische Erben
- Apostille + Übersetzung
Erbschafts- und Übertragungssteuer
- Erklärung innerhalb von 4 Monaten
- Ausländische Erben erhalten auch Steuervorteil
- Vorteil bei Doppelbesteuerung Vereinbarung
Rechte des ausländischen Erben
- Gleiche Rechte wie der türkische Erbe
- Regeln für Ausländer zum Erwerb von Immobilien für Immobilien in der Türkei (mit Ausnahme der militärischen Sperrzone)
Testament
- Ausländische Staatsangehörige können ein Testament erstellen
- Die Form hängt vom Recht dieses Landes oder vom türkischen Recht ab. Laut
- Ausländische Testamente werden in der Türkei durchgesetzt
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD geht davon aus, dass bei der Geltendmachung des Vermögens ausländischer Erben in der Türkei die Anwendung von „nationalem Recht + türkischem Recht“ korrekt erfolgen muss und es sich in den meisten Fällen um eine gemischte Anwendung handelt.