TCK-Artikel 148/1: „Jede Person, die eine andere Person dazu zwingt, sich der Übergabe oder Entgegennahme einer Sache nicht zu widersetzen, indem sie droht oder Gewalt anwendet, damit sie das Leben, den Körper oder die sexuelle Immunität ihres Verwandten angreift oder deren Eigentum großen Schaden zufügt, wird mit 6–10 Jahren Haft bestraft.“
Bestandteile des Verbrechens
- Die Enteignung von Eigentum. Absicht
- Gewalt oder Drohung
- Das Opfer wird gezwungen
Unterschied zum Diebstahl
Beim Diebstahl wird Stehlen eingesetzt, während bei Plünderung Gewalt/Bedrohung eingesetzt wird.
Qualifizierte Umstände (TCK-Artikel 149)
- Mit einer Waffe
- Herstellen der Person unkenntlich. Ankunft
- Durch mehr als eine Person
- Durch Blockieren der Straße
- Ausnutzen der psychischen und physischen Wehrlosigkeit des Opfers
- Zu Hause oder am Arbeitsplatz
Die Strafen betragen in qualifizierten Fällen 10-15 Jahre Haft.
Zuständiges Gericht
Oberster Strafgerichtshof.
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