Informierte Einwilligung bedeutet, dass der Arzt den Patienten vor einem medizinischen Eingriff über alle Risiken und Alternativen informiert und die Zustimmung des Patienten einholt.
Umfang der Informationen
- Zweck und Art des Eingriffs
- Mögliche Risiken und Komplikationen
- Erfolgsquoten
- Alternative Behandlungen
- Ergebnis, wenn die Behandlung nicht durchgeführt wird
- Kosten (privat). Gesundheitswesen)
- Gebühr
Einverständnisdokument
- Muss schriftlich erfolgen (Beweis)
- Türkisch und verständlich
- Unterschrift des Patienten + Datum
- Unterschrift des Zeugen wird empfohlen
- Mündliche Zustimmung = Beweisproblem
Notfallausnahme
- Unbewusster Notfalleingriff im Patient: Einwilligung ist nicht erforderlich
- Lebensbedrohlich
- Information an die nächsten Angehörigen
Minderjährig
- Sorge erteilt Einwilligung
- Einwilligung des Kindes bei „Reifestufe“ wird ebenfalls eingeholt
- Eingriff erfolgt zugunsten des Patienten, auch wenn der Vormund etwas anderes wünscht
Fehlende Einwilligung = Entschädigung
Ausreichend. Erfolgt keine Aufklärung, gilt der Eingriff, selbst wenn er medizinisch erfolgreich ist, als „unfairer Eingriff“ und es kommt zu einer Entschädigung.
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD geht davon aus, dass ein „unterschriebenes Einverständnisdokument“ allein nicht ausreicht, dass nachgewiesen werden muss, dass echte Informationen gegeben wurden und dass echte Informationen ohne Formalitäten eingeholt werden.
Anwalt für Gesundheitsrecht wird empfohlen.