KVKK Artikel 10: Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die betroffene Person zu informieren. Unzureichender Text = Verstoß.
Informationsanforderungen
- Identifikation des Datenverantwortlichen
- Zweck der Verarbeitung (jeder Zweck ist separat)
- Datenkategorien
- An wen die Übermittlung erfolgt
- Rechtlicher Grund
- Rechte der betroffenen Person (KVKK Art. 11)
- Kontaktstelle
Gemeinsam Mängel
- Sehr allgemeine Aussage
- Kein spezifischer Zweck
- Übertragung nicht angegeben
- Rechte der betreffenden Person nicht aufgeführt
- Schwer zugänglich (vertraulich)
Strafen des KVKK-Vorstands
- Unvollständige Offenlegung: Jährliche aktuelle Verwaltungsstrafe
- Irreführende Beleuchtung: zusätzliche Strafe
- Keine Beleuchtung: Höchste
Gute Beleuchtung und Textfunktionen
- Sichtbarer Standort
- Klare Sprache (weniger juristischer Fachjargon)
- Einschließlich aller Informationen
- Regelmäßige Aktualisierung
- Geeignet für Altersgruppe (wenn Kinder vorhanden sind)
Ansatz des KVKK-Vorstands
KVKK Der Vorstand verhängt Verwaltungsstrafen gegen Unternehmen mit unvollständigem/irreführendem Informationstext und fordert die Informationen an Der Text muss an einer gut sichtbaren Stelle dargestellt werden.
KVKK-Fachanwalt wird empfohlen.