TCK-Artikel 244: „Jede Person, die das Funktionieren eines Informationssystems verhindert oder stört, wird mit 1–5 Jahren Haft bestraft.“ Dieses Verbrechen wird heute auf DDoS, Ransomware und datenschädigende Aktionen angewandt.
Artikel 244/1 – Blockierung/Störung des Systems
- DDoS-Angriff
- Blockierung des Serververkehrs
- Unbrauchbarmachung des Netzwerks
Artikel 244/2 – Beschädigung/Zerstörung/Änderung von Daten
Daten im Informationssystem Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren für die Person, die korrumpiert, zerstört, verändert oder unzugänglich macht. 2-6 Jahre Haft im Falle der Erlangung eines Vorteils.
Ransomware-Angriffe
Verschlüsselung der Unternehmensdaten mit Ransomware (Ransomware) und Forderung von Lösegeld:
- TCK-Artikel 244/2 (Unzugänglichmachen von Daten)
- TCK-Artikel 107 (Erpressung)
- TCK-Artikel 158/1-f (Betrug mit Informationssystemen)
Es werden mehrere Strafanzeigen erhoben.
8. CD des Obersten Gerichtshofs
8. CD geht davon aus, dass bei Ransomware-Angriffen die Funktionsbeschränkung des Täters berücksichtigt werden sollte und dass der Zweck der Gewinnerzielung bewertet werden sollte, nicht nur die Blockierung des Zugriffs.
Unterstützung im Informatikstrafrecht wird empfohlen.