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Cookie-Nutzung und KVKK-/DSGVO-Konformität

15 Mart 2026 IT-Recht 2 dk okuma 28 görüntülenme

Cookies sind kleine Textdateien, die Websites auf dem Gerät des Benutzers ablegen. Es wird zum Speichern von Benutzereinstellungen, zur Sitzungsverwaltung und zu Analysezwecken verwendet. Es gelten besondere Regelungen im Rahmen der KVKK und DSGVO.

1. Unbedingt erforderlich

Obligatorisch für Grundfunktionen der Website (Sitzung, Warenkorb, Sicherheit). Erfordert keine ausdrückliche Zustimmung.

2. Leistung/Analyse

Messung der Seitennutzung (Google Analytics, Hotjar). Es ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

3. Funktionalität

Erinnerung an Sprache, Region, visuelle Vorlieben. Eine ausdrückliche Einwilligung wird empfohlen.

4. Marketing / Targeting

Werbung, Retargeting, Social-Media-Pixel. Eine ausdrückliche Einwilligung ist zwingend erforderlich.

  • Es sollte erscheinen, sobald die Website ge��ffnet wird
  • Nicht unbedingt erforderliche Cookies sollten nicht installiert werden, bis der Benutzer eine Auswahl trifft
  • Die Optionen
  • Akzeptieren und Ablehnen müssen gleichermaßen sichtbar sein
  • Cookie-Kategorien sollten separat zugelassen werden
  • Die Einstellung sollte später geändert werden können

Auf der Website sollte es eine separate Seite „Cookie-Richtlinie“ geben. Inhalt:

  • Welche Cookies Sie verwenden
  • Zweck, Dauer, Art von jedem
  • Cookies von Drittanbietern (Facebook Pixel, Google Ads usw.)
  • So verwalten Sie die Cookie-Einstellungen (pro Browser)
Mit dem „Leitfaden zu Cookie-Anwendungen“ vom 20.06.2022 hat der KVKK-Vorstand klargestellt, dass es sich bei Cookies um Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KVKK handelt und daher bei Bedarf eine Aufklärung und ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden muss.

DSGVO und ePrivacy-Richtlinie

In der EU ist gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation eine ausdrückliche Zustimmung für alle nicht-funktionalen Cookies erforderlich. Die Anwendung des gleichen Standards für die Türkei hat sich dem Leitfaden des KVKK-Vorstands angenähert.

Sanktion

Die Installation von Analyse-/Marketing-Cookies ohne ausdrückliche Zustimmung stellt einen Verstoß gegen die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des KVKK dar und kann mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden.

Praktische Schritte

  • Alle Cookies scannen und kategorisieren
  • Richten Sie ein Cookie-Band ein (Open Source: Cookiebot, OneTrust)
  • Machen Sie die Schaltfläche „Ablehnen“ genauso hervorstechend wie die Schaltfläche „Akzeptieren“.
  • Im Falle einer Ablehnung weiterhin Nutzung der Website
  • Tools von Drittanbietern (Google Tag Manager) werden nach Genehmigung ausgelöst
  • Die Nichteinhaltung von Cookies birgt ein hohes Risiko verwaltungsrechtlicher Sanktionen. Holen Sie sich Browsertests, indem Sie KVKK-Compliance-Beratung

    in Anspruch nehmen
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