Während der Pandemie (COVID-19) haben sich die medizinischen Standards aufgrund fehlender Ressourcen geändert. Auch die Haftungsbeurteilung unterscheidet sich.
Außerordentlicher Rabatt
- Das Verschulden des Arztes wird „anders als in der Regel“ bewertet
- Kreative Lösungen (Off-Label-Medikamente) sind umstritten
- Triage-Entscheidungen sind fraglich, aber akzeptabel
Zuständige Organisationen
- Gesundheitsministerium (Richtlinie)
- Krankenhaus (Organisation)
- Arzt (persönliche Intervention)
Häufige Beschwerden
- Mangel an Betten
- Intensivpflege-Triage (nach Alter)
- Mangelnde Tests
- Fehler im Behandlungsprotokoll
- Mangelnde Isolation
Staatliche Verantwortung
- Pandemie Management
- Angemessene Ressourcenzuweisung
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Vollständige Zuständigkeit (Schadensersatz)
Ansatz des Obersten Gerichtshofs/des Staatsrates
Der Staatsrat erklärte, dass außergewöhnliche Bedingungen bei der Bewertung von „Dienstmängeln“ während der Pandemiezeit berücksichtigt werden sollten, dass jedoch die staatliche Verantwortung im Falle des Entzugs grundlegender Dienstleistungen (z. B. Sauerstoffmangel, Mangel an Medikamenten) entsteht.
Rechte des Arbeitnehmers als Arzt
- Abnutzungsentschädigung (5510 SK)
- Gilt als Arbeitsunfall (COVID-Infektion)
- Recht auf Entschädigung (an die Familie im Todesfall)
Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler empfohlen.