Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können im Rahmen der Ermittlungen Benutzerdaten von Social-Media-Plattformen anfordern.
Angeforderte Informationen
- Informationen zur Identifizierung des Kontoinhabers
- IP-Adressverlauf
- Nachrichteninhalte
- Anmelde-/Sitzungsaufzeichnungen
- Hochgeladene Inhalte
Prozess
- Anfrage der Öffentlichkeit Staatsanwaltschaft oder Gericht
- Korrespondenz mit der Social-Media-Plattform
- Vertreter der Türkei (falls vorhanden) beschleunigt
- Antwort 3–30 Tage
- Internationale Zusammenarbeit (große Plattformen)
Rechte der türkischen Bürger
- Eine Untersuchung wurde eingeleitet, in der festgestellt wurde, dass
- Recht auf ein Treffen mit einem Anwalt besteht
- Vernichtung von Informationen, wenn keine Straftat vorliegt erfolgt
- Entschädigung (unfaire Untersuchung)
Antwort des ausländischen Unternehmens
- Schnell, wenn es einen türkischen Vertreter gibt (5651 m.5/A)
- Sonst MLAT (Rechtshilfevertrag)
- Einige Plattformen veröffentlichen Transparenzberichte (Twitter, Google)
Verfassungsgericht/EGMR
Die Das Verfassungsgericht und der EGMR akzeptieren, dass die Datenanfragen des Staates in sozialen Medien „verhältnismäßig und gerechtfertigt“ sein müssen und dass die Daten unschuldiger Nutzer geschützt werden müssen.
IT- und Menschenrechtsanwalt wird empfohlen.