Zahnärztliche Eingriffe haben oft den Charakter eines Werkvertrages. Es liegt in der Verantwortung für das Ergebnis.
Typische Kunstfehler
- Fehlgeschlagenes Implantat (Osseointegration)
- Fehlerhafte Beschichtung (Inkompatibilität)
- Instrumentenbruch bei Wurzelkanalbehandlung
- Falsche Zahnextraktion
- Nervenschädigung
- Mangelnde Hygiene → Infektion
Nachweis
- Foto vor/nach der Behandlung
- Röntgen/Tomographie
- Patientenakte
- Sachverständiger (Fakultät für Zahnmedizin)
Arbeitsvertragsansatz
Der Oberste Gerichtshof betrachtet zahnärztliche Eingriffe als Arbeitsverträge. Es gilt die Regel „Entschädigung bei erfolglosem Ergebnis“.
Entschädigungsgegenstände
- Behandlungskosten (Rekonstruktion)
- Vermögensschaden
- Arbeitsausfall
- Ästhetikverlust
Oberster Gerichtshof 15. HD und 13 HD
15. HD geht davon aus, dass bei zahnärztlichen Eingriffen die Regeln des Arbeitsvertrages zur Anwendung kommen und der Arzt verpflichtet ist, das Ergebnis sicherzustellen.
Dauer
- 5 Jahre nach Erhalt der Arbeit
- Betrug/schweres Verschulden: 20 Jahre
Praktische Empfehlungen
- Fordern Sie vor der Behandlung einen schriftlichen Behandlungsplan an
- Anfordern das Preisangebot behalten
- Machen Sie während der Behandlung Fotos
- Wenn es ein Problem gibt, wenden Sie sich sofort an einen anderen Arzt
Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler empfohlen.