Patientenrechteverordnung listet die Grundrechte des Patienten auf. Arzt und Krankenhaus müssen diese Rechte einhalten.
Grundlegende Patientenrechte
- Allgemeiner Nutzen aus der Dienstleistung
- Gleichheit (keine Diskriminierung aufgrund von Religion, Rasse, Geschlecht)
- Informationen anfordern
- Auswahl/Wechsel der Gesundheitseinrichtung
- Kenntnis/Auswahl des Personals
- Erlernen der Prioritätenfolge
- Erfüllung medizinischer Anforderungen Mitbringen
- Medizinische Versorgung
- Einverständniserklärung
- Ablehnung/Verweigerung
- Datenschutz
- Vertraulichkeit von Informationen
- Einwilligung zur medizinischen Forschung
- Sicherheit
- Inanspruchnahme religiöser Dienste
- Respekt vor menschlichen Werten
- Besitz eines Begleiters
- Besuch
- Bewerbung und Beschwerde
Abteilung für Patientenrechte
- Pflichtig in allen Krankenhäusern
- Beschwerdeannahme
- Antwort innerhalb von 30 Tagen
Beschwerdemöglichkeiten
- Abteilung für Patientenrechte im Krankenhaus
- Gesundheitsdirektion der Provinz
- Gesundheitsministerium
- SABİM (Ministerium für Gesundheitskommunikation). Zentrum)
- E-Regierung Beschwerde des Gesundheitsministeriums
Medizinischer Ethikausschuss
- Ehrenausschüsse der TTB (Türkischer Ärzteverband)
- Disziplinarmaßnahmen gegen den Arzt
- Berufsverbot (in schweren Fällen)
Oberster Gerichtshof 13. HD
13. HD akzeptiert, dass die Verletzung von Patientenrechten einen immateriellen Schaden verursacht und dass eine Entschädigung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten auch dann gefordert werden kann, wenn kein konkreter Schaden vorliegt.
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