Verwaltungs- und Steuerrecht makaleler
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3086: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung einiger Immobilien und ihrer Anlagen durch die Generaldirektion für Autobahnen im Rahmen des Straßenprojekts der Provinz GÜNEYSU-BAŞKÖY (Entscheidungsnummer: 3086)
BESCHLUSS ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung EINIGER VERBESSERTER GRUNDSTÜCKE UND HILFSANLAGEN DURCH DIE GENERALDIREKTION FÜR AUTOBAHNEN IM RAHMEN DES PROVINZSTRAßENPROJEKTS GÜNEYSU-BAŞKÖY Nr. 3086 (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3086) Zweck, Umfang, Anwendungsrisiken und praktische Anwendungsmethoden der Gesetzeskarte
Devamını Oku02
Leitfaden zum Gesetz Nr. 2944: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERKLÄRUNG EINIGER GEBIETE INNERHALB DER GRENZEN DER PROVINZ GİRESUN, DES BEZIRKS DERELİ, DERELİ UND DER NACHBARSCHAFTEN KUŞLUHAN ALS RISIKOGEBIET (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2944)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3139: ENTSCHEIDUNG DER GENERALDIREKTION DER TÜRKISCHEN ELEKTROÜBERTRAGUNGS-GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT ÜBER DIE SOFORTIGE Enteignung EINIGER VERBESSERTER IMMOBILIEN IM RAHMEN DES 154 KV GÖYNÜK-UMPUTZPROJEKTS (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3139)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2934: VERWALTUNG VON MASSENWOHNUNGEN PRÄSIDENTSCHAFT EINIGER GRUNDSTÜCKE FÜR DEN BAU DER HÄUSER, DIE IM BEZIRK DOĞANKENT DER PROVINZ GİRESUN BENÖTIGT WERDEN, DIE AUFGRUND DER ÜBERschwemmung UND DES Erdrutsches AM 22.08.2020 EINER katastrophalen Gefahr ausgesetzt waren. BESCHLUSS ÜBER DIE SOFORTIGE ENTFERNUNG DURCH (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2934)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3717: GESETZ ÜBER DIE ZAHLUNG VON REISEKOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN AN RECHTSPERSONAL UND PERSONEN, DIE STAATLICHE FÄLLE VERFOLGEN, SOWIE AUFHEBUNG EINES ARTIKELS DES GEBÜHRENGESETZES Nr. 492.
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3644: GESETZ ÜBER DIE EINRICHTUNG VON 130 BEZIRKEN
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 2850: ENTSCHEIDUNG ÜBER VERFAHREN UND GRUNDSÄTZE BEI ÖFFENTLICHEN ENERGIEEISTUNGSVERTRÄGEN (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 2850)
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Leitfaden zum Gesetz Nr. 3470: ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FESTLEGUNG DER AUF WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN ANZUWENDENDEN MEHRWERTSTEUERSÄTZE (ENTSCHEIDUNGSNUMMER: 3470)
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