Ausländische Unternehmen, die nicht in der Türkei ansässig sind, aber Daten türkischer Staatsbürger verarbeiten, müssen einen Türkei-Vertreter ernennen.
Ernennungspflicht
- Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen für türkische Staatsbürger erbringen
- VERBİS registrierter Vertreter
- Kontaktstelle
Pflichten des Vertreters
- Reaktion auf Anfragen relevanter Personen. Antwort
- Vorstandskorrespondenz
- Benachrichtigungen über Datenschutzverletzungen
- Audit-Koordinierung
Sanktion
- Versäumnis, einen Vertreter zu ernennen: Verwaltungsstrafe
- Dienstunterbrechung (BTK-Entscheidung)
- Verwaltungsrechtliche Sanktion
Vertreter für soziale Medien (Artikel 5651). 5/A)
- Plattformen mit mehr als 10 Millionen türkischen Nutzern
- Verpflichtung, auf Anfragen zur Entfernung von Inhalten zu reagieren
- BTK-Prüfung
Ansatz des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand überwacht streng die Verpflichtung ausländischer Unternehmen, einen Vertreter in der Türkei zu ernennen, und verhängt Verwaltungssanktionen.
KVKK-Experte Anwalt empfohlen.