Das Öffnen eines gefälschten Social-Media-Profils mit dem Namen/Fotos einer anderen Person ist eines der häufigsten Cyberverbrechen der letzten Jahre. Es kann dem Opfer verschiedene Schäden zufügen.
Mögliche Schäden durch gefälschte Profile
- Reputationsschädigung (Verbreitung von Beleidigungen/Verleumdungen über einen Fake-Account)
- Wird als Betrugstool verwendet
- Um Geld von Verwandten bitten (WhatsApp-/Messenger-Betrug)
- Verbreitung nackter/unangemessener Inhalte (Deepfake, Photoshop)
- Einfluss der tatsächlichen Profile des Opfers
Verwandte Straftaten
- TCK Artikel 135 – Illegale Aufzeichnung personenbezogener Daten: 1-3 Jahre Haft
- TCK Artikel 136 – Weitergabe von Daten: 2–4 Jahre Haft
- TCK Artikel 245/2 – Durchführung von Transaktionen im Namen einer anderen Person unter Nutzung des Informationssystems: 3–6 Jahre Haft
- TCK Artikel 125 – Beleidigung (bei Beleidigung über ein Fake-Konto)
- TCK Art. 158/1-f – Fahrzeugbetrug im Informationssystem (wenn Geld von Verwandten verlangt wird)
Was das Opfer tun wird
Plattformbasierte Beschwerdelinks
- Instagram/Facebook: Hilfecenter → „Identitätsbetrug melden“
- Twitter/X: Hilfe → „Identitätsbetrug melden“
- TikTok: Profil → Drei Punkte → „Melden“
- LinkedIn: Hilfecenter → „Ungenaue Profile melden“
Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Entschädigungsfälle
Gegen den Täter kann eine Klage auf materiellen und immateriellen Schadenersatz eingereicht werden. Der Reputationsverlust und der psychische Schaden des Opfers werden berücksichtigt.
Vorbeugende Maßnahmen
- Lassen Sie Ihre Social-Media-Konten verifizieren (blaues Häkchen)
- Fügen Sie Wasserzeichen zu Ihren Profilfotos hinzu
- Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Akzeptieren Sie keine Freundschaftsanfragen von Personen, die Sie nicht kennen