Mit der Verbreitung sozialer Medien haben sich Beleidigungs-, Verleumdungs- und Drohungsdelikte weitgehend auf digitale Plattformen verlagert. Diese Inhalte führen sowohl zu einer strafrechtlichen als auch zu einer schadensersatzrechtlichen Haftung.
1. Straftat der Beleidigung (TCK Artikel 125)
„Jede Person, die eine konkrete Handlung oder Tatsache anführt, die geeignet ist, die Ehre, Würde und das Ansehen einer Person zu verletzen, oder die die Ehre, Würde und das Ansehen einer anderen Person durch einen Fluch angreift, wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.“
Qualifizierte Fälle
- Aufgrund der Pflicht gegenüber einem Amtsträger: Die Höchstgrenze darf 1 Jahr nicht unterschreiten
- Öffentlich (in sozialen Medien): Die Strafe wird um 1/6 erhöht
- Durch Presse und Veröffentlichung: In gleicher Weise gestiegen
Beschwerdeverpflichtung
Der Straftatbestand der Beleidigung richtet sich in der Regel nach der Anzeige. Das Opfer muss innerhalb von 6 Monaten, nachdem es von der Tat und dem Täter erfahren hat, Anzeige erstatten (Artikel 73 TCK). Wenn gegen einen Amtsträger aufgrund seiner Pflicht eine Straftat begangen wird, wird diese von Amts wegen strafrechtlich verfolgt.
2. Verbrechen der Verleumdung (TCK Artikel 267)
1–4 Jahre Haft für eine Person, die einer Person eine rechtswidrige Handlung vorwirft, indem sie dies den zuständigen Behörden oder über die Presse und Veröffentlichungen meldet, um eine Untersuchung und Strafverfolgung gegen sie einzuleiten oder Verwaltungssanktionen zu verhängen, obwohl sie weiß, dass sie diese nicht begangen hat.
Verleumdungen in sozialen Medien werden direkt im Rahmen des TCK-Artikels 125 bewertet; TCK Artikel 267 sind meist unbegründete Meldungen an die Strafverfolgungs-/Staatsanwaltschaft.
3. Verbrechen der Bedrohung (TCK Artikel 106)
„Jede Person, die einer anderen Person mit einem Angriff auf das Leben, den Körper oder die sexuelle Immunität eines Angehörigen droht, wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 2 Jahren bestraft.“
In diesem Zusammenhang werden Drohungen bewertet, die per DM (Direktnachricht) in den sozialen Medien erfolgen.
Prozess der Beweiserhebung
Was das Opfer tun sollte
Anonyme Kontoerkennung
Auch bei anonymen Konten kann die Staatsanwaltschaft IP-Adressabfragen über BTK durchführen und Benutzerinformationen vom Betreiber anfordern. Informationen werden im Wege der Amtshilfe (MLAT) von Plattformen wie Twitter / Meta / TikTok angefordert.
Ansatz der 4. und 18. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts
Entschädigungsfälle
Eine Klage auf materiellen und immateriellen Schadenersatz kann parallel zum Strafverfahren eingereicht werden (TBK Art. 49 ff.). Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Häufigkeit der Tat, der Stellung des Opfers und der Schwere des Verstoßes.
Zuständiges Gericht
- Strafe: Strafgericht erster Instanz
- Entschädigung: Zivilgericht erster Instanz
- Zugriffssperre: Strafgerichtshof des Friedens
Beleidigungs-/Verleumdungs-/Bedrohungsdateien in sozialen Medien erfordern eine schnelle Beweiserhebung und technische Nachverfolgung; Für effektive Ergebnisse ist die Unterstützung durch einen Anwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet des Internetrechts von entscheidender Bedeutung.