Die schwersten Formen der Drogenkriminalität treten auf, wenn die Straftat gegen Kinder begangen wird oder wenn Kinder zur Begehung der Straftat herangezogen werden. Artikel 188 des TCK verschärft diese Situationen in verschiedenen Absätzen ausdrücklich.
Rechtsgrundlage
- TCK-Artikel 188/4: Die Strafe für Heroin, Kokain, Morphin, Basismorphin und synthetische Cannabinoidderivate wird um die Hälfte erhöht.
- TCK Artikel 188/6: Wenn die Straftat von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Beamten oder von Personen unter 18 Jahren begangen wird, wird die Strafe verschärft.
- TCK Art. 188/8:Herstellung/Import/Export/Verkauf von Chemikalien, die in der Produktion verwendet werden.
„Gegen das Kind“ – Kinderopfer
Bei Kindesmissbrauch sind die Altersspanne des Opfers, die Auswirkung des Stoffes auf die Gesundheit, die Art des konsumierten Stoffes und die Konsumdauer ausschlaggebend für die Festlegung der Strafe. Der Direktverkauf an Personen unter 18 Jahren löst weitere Strafbänder aus; Um Dauerkunde zu werden, ist die Festlegung der Obergrenze der Vertragsstrafe erforderlich.
„Using Child“ – Kindervermittler
Wenn ein Kind als Kurier, Verkäufer, Ausguck oder auf andere Weise bei der Begehung einer Straftat eingesetzt wird, wird die Strafe für den Täter verschärft. Die Einwilligung des Kindes hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Tat; Im Gegenteil, der Missbrauch eines Kindes kann als neues Verbrechen angesehen werden (Artikel 227 des TCK, nicht Prostitution, sondern Artikel 188/6).
10. CD des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
10. CD geht davon aus, dass zur Umsetzung der in Artikel 188/6 vorgesehenen Erhöhung der Täter das Alter des Kindes kennen oder in der Lage sein muss, es zu kennen, und dass die Verteidigung „Ich wusste nicht, dass er ein Kind war“ im Lichte der physischen/sozialen/kommunikativen Merkmale des Kindes bewertet werden sollte.
Umgebung von Schule und Bildungseinrichtung
Obwohl das türkische Strafgesetzbuch keine direkte Erhöhung der Entfernung für „Drogenverkäufe in der Nähe von Schulen“ vorsieht; Aktivitäten in Schul-/Wohnheim-/Kindergartenumgebungen stellen nach etablierter Rechtsprechung ein Phänomen dar, bei dem die Strafe nahe der Obergrenze nach Ermessen des Richters festgelegt werden muss.
Schutz kindlicher Opfer
- Treffen des Kinderüberwachungszentrums (ÇİM).
- Aussage vor einem Pädagogen/Psychologen.
- Kostenloser Proxy-Termin.
- Geschlossene Anhörung; Verschleierung der Identität.
Die meisten Versöhnungs- und Minderungsmechanismen werden bei diesen Verbrechen nicht angewendet. Ein erfahrener Strafverteidiger ist für die beschuldigte Person und ein Anwalt für das Kind, das das Opfer ist, obligatorisch.