Im türkischen Recht gelten Personen unter 18 Jahren als „Kinder“ und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit wird nach Alter gestaffelt. Das Jugendgericht ist für minderjährige Straftäter in Drogenfällen zuständig.
TCK Artikel 31 – Alterskategorien
- 0-12 Jahre: Es besteht keine strafrechtliche Verantwortlichkeit. Es können nur Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden.
- 12-15 Jahre alt: Wenn die Person die rechtliche Bedeutung und die Folgen der Tat verstehen kann, liegt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit vor; aber die Strafe wird deutlich reduziert + Sicherheitsmaßnahmen.
- 15-18 Jahre: Es besteht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit; Die Strafe wird um 2/3 reduziert.
Kindergericht (Gesetz Nr. 5395)
Im Rahmen des Kinderschutzgesetzes (5395):
- Jugendgericht und Jugendoberstrafgericht.
- Richter und Staatsanwälte sind im Jugendstrafrecht geschult.
- Der Bericht eines Pädagogen/Sozialarbeiters ist obligatorisch (Art. 35).
- Geschlossene Anhörung; Medienverbot; Verschleierung der Identität.
- Ein Kinderanwalt wird zwangsweise ernannt.
Sozialuntersuchungsbericht (SIR)
Ein Expertenbericht, der die Familienstruktur, den Bildungs- und Beschäftigungsstatus, das soziale Umfeld, die psychische Gesundheit und das Substanzkonsumprofil des Kindes untersucht; Sie ist ausschlaggebend für die Festlegung der Straf- und Sicherungsmaßnahmen.
Sicherheitsvorkehrungen
- Beratende Maßnahme (5395 Art. 5/a).
- Bildungsmaßnahme (Art. 5/b).
- Wartungsmaßnahme (Art.5/c).
- Gesundheitsmaßnahme – AMATEM/ÇEMATEM-Behandlung, insbesondere bei Drogenfällen (Art.5/d).
- Wohnungsmaßnahme (Art. 5/e).
Art.191 und Kind
Beim Besitz zur Nutzung durch ein Kind im Alter zwischen 15 und 18 Jahren:
- 2/3 Rabatt auf die Strafe.
- Normalerweise Entscheidung über die Nichtverfolgung + ÇEMATEM-Behandlung + Beratung.
- Datenschutz (besondere Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes).
Art.188 und Kindesstraftäter
Hohe Haftstrafen stehen selbst nach einer Reduzierung um zwei Drittel für die Gewerbe-/Fertigungshandlung eines Kindes im Alter zwischen 15 und 18 Jahren auf der Tagesordnung. In Fällen, in denen das Kind von einem Erwachsenen benutzt wird, gilt die Verschärfung gemäß Artikel 188/6 des TCK für den Erwachsenen; Die Strafe für das Kind wird anhand der Ermäßigung berechnet.
10. CD des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
10. CD betont, dass „Sozialuntersuchungsbericht“, „AMATEM-ÇEMATEM-Gutachten“ und „Altersbestimmung“ bei Drogenfällen bei Kindern sorgfältig durchgeführt werden sollten und dass die Perspektive der Wiedereingliederung und nicht nur der Strafminderung eingenommen werden sollte.
Praktische Ratschläge für die Familie
Kinderakten sind an der Schnittstelle zwischen Straf- und Familien-/Sozialrecht angesiedelt. Anwalt für Kinderrecht und Strafverteidigung wird empfohlen.