VERBİS ist das Online-System, mit dem sich Datenverantwortliche im Rahmen der KVKK im Datenverantwortlichenregister registrieren können.
Wer muss sich registrieren?
- Die jährliche Mitarbeiterzahl beträgt mehr als 50 oder die jährliche Finanzbilanzsumme liegt über einem bestimmten Betrag
- Datenverantwortliche mit Sitz im Ausland, die Datenverarbeitungsaktivitäten in der Türkei durchführen
- Öffentliche Einrichtungen
- Alle Datenverantwortlichen in bestimmten Sektoren (kann durch KVKK-Vorstandsbeschlüsse erweitert werden)
Ausgeschlossene Dinge
- Diejenigen, deren jährliche Mitarbeiterzahl weniger als 50 beträgt und deren jährliche Finanzbilanzsumme unter dem Schwellenwert liegt (mit Ausnahme einiger Ausnahmen aufgrund von Dienstleistungstätigkeiten)
- Notare (Sondervereinbarung)
- Rechtsanwälte (begrenzter Umfang)
- Diejenigen, die personenbezogene Daten nur für ihre eigenen internen Prozesse (eingeschränkt) verarbeiten
Was ist im VERBIS-Datensatz enthalten?
- Informationen zum Vertreter des Datenverantwortlichen
- Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Zwecke der Verarbeitung
- Rechtlicher Grund
- Dritte übertragen
- Zielland bei Überweisung ins Ausland
- Speicherfristen
- Datensicherheitsmaßnahmen
Sanktionen (KVKK Artikel 18)
- Nichtregistrierung bei VERBIS: Verwaltungsstrafe von 20.000 TL bis 1.000.000 TL
- Fehlender/falscher Informationseintrag: gleicher Bereich
Ansatz des KVKK-Vorstands
Die Registrierung und Wartung von VERBIS erfordert eine aktive Überwachung. Es wird empfohlen, eine KVKK-Compliance-Beratung in Anspruch zu nehmen.