Versagen von Medizinprodukten/Implantaten fällt in den Geltungsbereich der Produkthaftung. Der Hersteller, der Arzt und das Krankenhaus können gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden.
Typische Fehler
- Knie-/Hüftprothesenfraktur
- Herzschrittmacherfehlfunktion
- Stentmigration
- Implantatallergie
- Falsche Größe/Modell
- Sterilisationsverstoß
Herstellerhaftung
- Produkthaftung (TKHK Art.4, TBK Art.65)
- Verschuldensunabhängige Haftung
- Herstellungsfehler
- Konstruktionsfehler
- Mangelnde Informationen
Verantwortung des Arztes
- Auswahl des richtigen Geräts
- Information des Patienten (Alternativen)
- Chirurgietechnische
- Nachsorge Kontrollen
Verantwortung des Krankenhauses
- Sterilisation
- Gerätebereitstellung
- Aufbewahrung des Dokuments (Geräteseriennummer, Garantie)
Register des Gesundheitsministeriums
- Medizinprodukteregister
- Rückrufentscheidungen
- Nebenwirkungsmeldungen (TÜFAM)
Supreme Gericht 13. HD und 11. HD
13. HD geht davon aus, dass „Hersteller, Arzt und Krankenhaus gemeinsam für Mängel an Medizinprodukten/Implantaten verantwortlich sind“ und dass der Patient das Recht hat, jeden dieser Mängel zu fordern. href="/contact">Anwalt für Gesundheitsrecht/Kunstfehler empfohlen.