Ein angefochtener Scheidungsfall ist eine Klage, die gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch (TMK) Artikel 166/1 in Fällen eingereicht wird, in denen sich die Ehegatten nicht über den Scheidungswillen oder die Folgen der Scheidung (Unterhalt, Sorgerecht, Entschädigung, Vermögensaufteilung) einigen können.
Rechtsgrundlage: TMK Art. 166/1-2
„Wenn die eheliche Verbindung so stark erschüttert wird, dass von ihnen nicht mehr erwartet werden kann, ihr gemeinsames Leben fortzusetzen, kann jeder Ehegatte die Scheidung einreichen.“
Der Kläger ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Grundlagen der ehelichen Verbindung erschüttert wurden und dass dieser Zustand das gemeinsame Leben unerträglich gemacht hat. Auch hinsichtlich der Scheidungsfolgen (insbesondere der finanziellen und moralischen Entschädigung) ist die Schuldteilung entscheidend.
Beweise und Beweise im Fall
- Zeugenaussagen (Verwandter, Nachbar, Kollege)
- WhatsApp-/SMS-/E-Mail-Korrespondenz (Beweisqualität ist umstritten)
- Bank- und Ausgabenunterlagen
- Social-Media-Beiträge
- Krankenhaus-/medizinische Berichte (psychische Gewalt, körperliche Intervention)
- Polizeiberichte, Aussagen der Staatsanwaltschaft
Vorübergehende Maßnahmen (TMK-Artikel 169)
Der Richter ergreift im Laufe des Verfahrens automatisch zwingende einstweilige Maßnahmen:
- Trennung der Ehegatten
- Vorsorglicher Unterhalt (für Ehepartner und gemeinsame Kinder)
- Bei wem die Kinder bleiben werden
- Anmerkung zum Familienwohnsitz
HGK-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Die HGK führte erneut aus, dass bei nachgewiesener schwerer und erniedrigender Tat (z. B. körperliche Gewalt, ständige Beleidigung, Loyalitätsverletzung) ein Verschulden oder ein geringeres Verschulden des anderen Ehegatten vorliegt.
Sorgerecht und persönliche Beziehung zum Kind
Bei der Entscheidung über das Sorgerecht orientiert sich der Richter am Grundsatz des Kindeswohls. Die Einholung der Meinungen von Kindern über 8 Jahren ist gemäß Artikel 12 der Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs obligatorisch.
Vergütung und Unterhalt
- Geldausgleich (TMK Artikel 174/1): Schaden an bestehenden oder erwarteten Interessen aufgrund der Ereignisse, die zur Scheidung geführt haben.
- Vermögensschaden (TMK Artikel 174/2): Angriff auf Persönlichkeitsrechte.
- Armutsunterhalt (TMK Art. 175): An die Partei, die aufgrund einer Scheidung in Armut gerät, im Verhältnis zu ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, sofern ihr Verschulden nicht schwerwiegender ist.
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Beamter: Familiengericht
- Behörde (TMK Artikel 168):Das Gericht am Wohnort eines der Ehegatten oder am Ort, an dem sie in den letzten 6 Monaten vor dem Verfahren zusammen gelebt haben
Anfechtbare Scheidungsfälle sollten entsprechend den individuellen Umständen jedes Falles beurteilt werden. Es wird empfohlen, dass Sie sich an einen Anwalt wenden, um den Prozess ordnungsgemäß abzuwickeln.